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*[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/3w23.htm OLG Zweibrücken, Beschl. v. 17.2.2003 - 3 W 23/03 - Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des VormG im Wege der Aufsicht]
 
*[http://skm.bistum-trier.de/fachinfo/3w23.htm OLG Zweibrücken, Beschl. v. 17.2.2003 - 3 W 23/03 - Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des VormG im Wege der Aufsicht]
 
*[http://vermeersch.de/b-aufsicht.html Weitere Hinweise zur Aufsichtspflicht des Gerichtes (Betreuungsbüro Vermeersch)]
 
*[http://vermeersch.de/b-aufsicht.html Weitere Hinweise zur Aufsichtspflicht des Gerichtes (Betreuungsbüro Vermeersch)]
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*[http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/74406.html Werle: Die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts über die Tätigkeit des Betreuers]
    
==Vordrucke==
 
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