Ungeregelt ist jedoch auch weiterhin die Frage der Bezahlung des Wohnraumes, insbes. wenn die von der Krankenkasse finanzierte [[Heilbehandlung]] endet und der Sozialhilfeträger die Kosten der Heimpflege zu zahlen hat. Eine übergangsweise Finanzierung der Mietkosten durch das [[wikipedia:de:Sozialamt|Sozialamt]] wird sich meist regeln lassen, jedoch ist kein eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden. Es dürfte sich die Frage stellen, wie der Betreuer vorgehen muss, wenn das [[Vormundschaftsgericht]] die Wohnungskündigung nicht zuläßt, der Sozialhilfeträger jedoch die Zahlung der Miete verweigert. | Ungeregelt ist jedoch auch weiterhin die Frage der Bezahlung des Wohnraumes, insbes. wenn die von der Krankenkasse finanzierte [[Heilbehandlung]] endet und der Sozialhilfeträger die Kosten der Heimpflege zu zahlen hat. Eine übergangsweise Finanzierung der Mietkosten durch das [[wikipedia:de:Sozialamt|Sozialamt]] wird sich meist regeln lassen, jedoch ist kein eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden. Es dürfte sich die Frage stellen, wie der Betreuer vorgehen muss, wenn das [[Vormundschaftsgericht]] die Wohnungskündigung nicht zuläßt, der Sozialhilfeträger jedoch die Zahlung der Miete verweigert. |