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# Im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren ist der [[Verfahrenspfleger]] gehalten, sich eine eigene Überzeugung davon zu verschaffen, dass der Vorgang, dessentwegen er bestellt wurde, im objektiven Interesse des Betroffenen liegt. Das setzt regelmäßig eine inhaltliche Überprüfung dieses Vorgangs voraus.
 
# Im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren ist der [[Verfahrenspfleger]] gehalten, sich eine eigene Überzeugung davon zu verschaffen, dass der Vorgang, dessentwegen er bestellt wurde, im objektiven Interesse des Betroffenen liegt. Das setzt regelmäßig eine inhaltliche Überprüfung dieses Vorgangs voraus.
 
# Zu diesem Zweck kann auch die Durchführung eigener Ermittlungen erforderlich sein.
 
# Zu diesem Zweck kann auch die Durchführung eigener Ermittlungen erforderlich sein.
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'''BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 442/21'''
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Hält das Betreuungsgericht in einem Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung die Bestellung eines Verfahrenspflegers für erforderlich, muss es grundsätzlich durch die rechtzeitige Bestellung des Verfahrenspflegers und dessen Benachrichtigung vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305).
    
==Betreuer und Verfahrenspfleger==
 
==Betreuer und Verfahrenspfleger==