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# Die Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bzgl. eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstücksverkaufsvertrages richtet sich im Regelfall nach dem RVG.
 
# Die Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bzgl. eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstücksverkaufsvertrages richtet sich im Regelfall nach dem RVG.
 
# Bei der Prüfung und Erteilung der Zustimmung handelt es sich um eine Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags i.S.v. Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 zu Ziff. 2300 VV RVG, so dass eine Gebühr gem. Ziff. 2300 VV RVG und nicht nur eine Beratungsgebühr gem. § 34 RVG entsteht.
 
# Bei der Prüfung und Erteilung der Zustimmung handelt es sich um eine Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags i.S.v. Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 zu Ziff. 2300 VV RVG, so dass eine Gebühr gem. Ziff. 2300 VV RVG und nicht nur eine Beratungsgebühr gem. § 34 RVG entsteht.
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'''BFH, Urt. v. 25.11.2021 – V R 34/19''' Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger durch Berufung auf Unionsrecht
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Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen.
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'''LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.03.2022, 5 T 100/22'''
 
'''LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.03.2022, 5 T 100/22'''