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Die Folge daraus ist, dass lediglich bis zu 1.250 Euro jährlich als Arbeitszimmerkosten abgesetzt werden können. Diese Kostenbegrenzung betrifft keine externen Betriebsstätten; auch sind Bürogeräte nicht davon betroffen.
 
Die Folge daraus ist, dass lediglich bis zu 1.250 Euro jährlich als Arbeitszimmerkosten abgesetzt werden können. Diese Kostenbegrenzung betrifft keine externen Betriebsstätten; auch sind Bürogeräte nicht davon betroffen.
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[[https://btdirekt.de/thema/unternehmen-betreuung/es-bleibt-bei-der-absetzbarkeit-von-1-250-fuer-berufsbetreuer.html Ergänzende Infos von Jörg Tänzer zur Arbeitszimmerfrage]]
      
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