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==Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung==
 
==Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung==
Der Betreuer vertritt den Betreuten innerhalb seines Aufgabenkreises zum einen außergerichtlich, z.B. gegenüber Firmen, Arbeitgebern, Vermietern und Behörden, aber auch gerichtlich.  
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Der Betreuer vertritt den Betreuten innerhalb seines Aufgabenkreises zum einen außergerichtlich, z.B. gegenüber Firmen, Arbeitgebern, Vermietern und [[Vertretung gegenüber Behörden|Behörden]], aber auch gerichtlich.  
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Diese Vertretung kann gegenüber jedem Gericht erfolgen, bei dem ein Anspruch für den Betreuten einzuklagen ist oder bei dem gegenüber dem Betreuten geklagt wird, z.B. in Kaufvertrags-, Mietvertrags-, Sozialrechts- oder Steuerrechtsfragen.  
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Diese Vertretung kann gegenüber jedem Gericht erfolgen, bei dem ein Anspruch für den Betreuten einzuklagen ist oder bei dem gegenüber dem Betreuten geklagt wird, z.B. in Kaufvertrags-, Mietvertrags-, [[Sozialhilfe|Sozialrechts]]- oder [[Finanzamt|Steuerrechtsfragen]].
    
==Prozessfähigkeit==
 
==Prozessfähigkeit==

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