Für die Wirksamkeit einer Zustellung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, sondern nur auf die Fähigkeit, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH NStZ-RR 2001, 264, NStZ 1999, 526); Landgericht Dortmund, Beschluss vom 25.3.2009, 36 Qs-117 Js 679/08-21/09 (725 Cs 234/08). | Für die Wirksamkeit einer Zustellung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, sondern nur auf die Fähigkeit, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH NStZ-RR 2001, 264, NStZ 1999, 526); Landgericht Dortmund, Beschluss vom 25.3.2009, 36 Qs-117 Js 679/08-21/09 (725 Cs 234/08). |