Gleiches gilt, wenn ein [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]], ein [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pfleger]] oder ein rechtlicher Betreuer tätig sind. Bei volljährigen Beteiligten tritt dann an die Stelle des Familiengerichtes das [[Betreuungsgericht]] bzw. beim [[wikipedia:de:Nachlasspfleger|Nachlasspfleger]] oder beim Testamentsvollstrecker das Nachlassgericht. | Gleiches gilt, wenn ein [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]], ein [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pfleger]] oder ein rechtlicher Betreuer tätig sind. Bei volljährigen Beteiligten tritt dann an die Stelle des Familiengerichtes das [[Betreuungsgericht]] bzw. beim [[wikipedia:de:Nachlasspfleger|Nachlasspfleger]] oder beim Testamentsvollstrecker das Nachlassgericht. |