Die Vollmacht selbst ist ebenfalls grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden ({{Zitat de §|167|bgb}} Abs. 2 BGB). Auch hier empfiehlt sich mindestens [[wikipedia:de:Schriftform|Schriftform]] ({{Zitat de §|126|bgb}} BGB), weil mündliche Vollmachten im Rechtsverkehr allgemein nicht akzeptiert werden. | Die Vollmacht selbst ist ebenfalls grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden ({{Zitat de §|167|bgb}} Abs. 2 BGB). Auch hier empfiehlt sich mindestens [[wikipedia:de:Schriftform|Schriftform]] ({{Zitat de §|126|bgb}} BGB), weil mündliche Vollmachten im Rechtsverkehr allgemein nicht akzeptiert werden. |