Der Betreuer wird über die Ergebnisse des Gesprächsprozesses informiert. Er unterschreibt die Dokumente (mit). Auch bei einwilligungsfähigen Betreuten sollte der Betreuer im Sinne einer Kenntnisnahme bzw. Beteiligung am Gesprächsprozess mit unterschreiben.
+
Der Betreuer wird über die Ergebnisse des Gesprächsprozesses informiert.
+
Er unterschreibt die Dokumente. Auch bei einwilligungsfähigen Betreuten sollte der Betreuer im Sinne einer Kenntnisnahme bzw. Beteiligung am Gesprächsprozess mit unterschreiben.