Bei Änderung der Wünsche bzw. Verhältnisse (z.B. erhebliche gesundheitliche Verschlechterung), kann ein erneuter Gesprächsprozess geführt werden, in dem die Dokumente aktualisiert werden. Betreuer werden gebeten, dem Gesprächsbegleiter solche Anlässe mitzuteilen. | Bei Änderung der Wünsche bzw. Verhältnisse (z.B. erhebliche gesundheitliche Verschlechterung), kann ein erneuter Gesprächsprozess geführt werden, in dem die Dokumente aktualisiert werden. Betreuer werden gebeten, dem Gesprächsbegleiter solche Anlässe mitzuteilen. |