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Geschäftsfähigkeit oder Einwilligungsfähigkeit sind für den Gesprächsprozess an sich nicht erforderlich, jedoch gegebenenfalls zur Erstellung von unten genannten Dokumenten. Bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird der Betreuer vorab über den Beratungsprozess informiert und in den Gesprächsprozess mit einbezogen.
 
Geschäftsfähigkeit oder Einwilligungsfähigkeit sind für den Gesprächsprozess an sich nicht erforderlich, jedoch gegebenenfalls zur Erstellung von unten genannten Dokumenten. Bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird der Betreuer vorab über den Beratungsprozess informiert und in den Gesprächsprozess mit einbezogen.
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'''Gesprächsinhalte können sein:'''
 
'''Gesprächsinhalte können sein:'''
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Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden. In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine Vertreterverfügung oder -dokumentation und ein Notfallbogen erstellt werden.
 
Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden. In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine Vertreterverfügung oder -dokumentation und ein Notfallbogen erstellt werden.
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'''Fallbesprechung'''
 
'''Fallbesprechung'''
    
Im Gesprächsprozess kann sich zeigen, dass eine Fallbesprechung hilfreich ist, um auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase vorzubereiten. In die Fallbesprechung sind einzubeziehen: Betreute*r, Betreuer*in, Gesprächsbegleiter*in, behandelnder Arzt. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, Bevollmächtigte, Personal der Einrichtung oder andere Vertrauenspersonen beteiligt werden.
 
Im Gesprächsprozess kann sich zeigen, dass eine Fallbesprechung hilfreich ist, um auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase vorzubereiten. In die Fallbesprechung sind einzubeziehen: Betreute*r, Betreuer*in, Gesprächsbegleiter*in, behandelnder Arzt. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, Bevollmächtigte, Personal der Einrichtung oder andere Vertrauenspersonen beteiligt werden.
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'''Abschluss des Prozesses'''
 
'''Abschluss des Prozesses'''
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