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Im Gesprächsprozess kann sich zeigen, dass eine Fallbesprechung hilfreich ist, um auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase vorzubereiten. In die Fallbesprechung sind einzubeziehen: Betreute*r, Betreuer*in, Gesprächsbegleiter*in, behandelnder Arzt. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, Bevollmächtigte, Personal der Einrichtung oder andere Vertrauenspersonen beteiligt werden.
 
Im Gesprächsprozess kann sich zeigen, dass eine Fallbesprechung hilfreich ist, um auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase vorzubereiten. In die Fallbesprechung sind einzubeziehen: Betreute*r, Betreuer*in, Gesprächsbegleiter*in, behandelnder Arzt. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, Bevollmächtigte, Personal der Einrichtung oder andere Vertrauenspersonen beteiligt werden.
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'''Abschluss des Prozesses''''
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Der Betreuer wird über die Ergebnisse des Gesprächsprozesses informiert.
 
Der Betreuer wird über die Ergebnisse des Gesprächsprozesses informiert.
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Bei Änderung der Wünsche bzw. Verhältnisse (z.B. erhebliche gesundheitliche Verschlechterung), kann ein erneuter Gesprächsprozess geführt werden, in dem die Dokumente aktualisiert werden. Betreuer werden gebeten, dem Gesprächsbegleiter solche Anlässe mitzuteilen.
 
Bei Änderung der Wünsche bzw. Verhältnisse (z.B. erhebliche gesundheitliche Verschlechterung), kann ein erneuter Gesprächsprozess geführt werden, in dem die Dokumente aktualisiert werden. Betreuer werden gebeten, dem Gesprächsbegleiter solche Anlässe mitzuteilen.
  
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