Wichtig: bei (beruflichen) Vormundschaften und Pflegschaften ist das förmliche Verpflichtungsgespräch (§ 1789 BGB) Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch (anders als bei Betreuungen). | Wichtig: bei (beruflichen) Vormundschaften und Pflegschaften ist das förmliche Verpflichtungsgespräch (§ 1789 BGB) Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch (anders als bei Betreuungen). |