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Teilt ein Betreuungsverein dem Betreuungsgericht eine länger dauernde Verhinderung eines bestellten Vereinsbetreuers mit und regt die Bestellung eines vereinsintern zur Vertretung eingeteilten Mitarbeiters zum [[Ergänzungsbetreuer]] an, wird aber der benannte Vereinsmitarbeiter erst mit erheblicher Verzögerung bestellt, kann für von ihm zwischenzeitlich erbrachte Tätigkeiten der Verein [[Betreuervergütung]] und [[Aufwendungsersatz]] fordern (vgl. OLG Brandenburg MDR 2002, 397).
 
Teilt ein Betreuungsverein dem Betreuungsgericht eine länger dauernde Verhinderung eines bestellten Vereinsbetreuers mit und regt die Bestellung eines vereinsintern zur Vertretung eingeteilten Mitarbeiters zum [[Ergänzungsbetreuer]] an, wird aber der benannte Vereinsmitarbeiter erst mit erheblicher Verzögerung bestellt, kann für von ihm zwischenzeitlich erbrachte Tätigkeiten der Verein [[Betreuervergütung]] und [[Aufwendungsersatz]] fordern (vgl. OLG Brandenburg MDR 2002, 397).
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'''BGH Beschl v 17.6.2020 - XII ZB 350/18'''
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Ein Vereinsbetreuer ist durch die Festsetzung der Betreuervergütung nicht beschwert und damit selbst nicht beschwerdeberechtigt. Entsprechend fehlt es auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren an einer materiellen Beschwer (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1. Februar 2017 XII ZB 299/15 FamRZ 2017, 758).
    
==Eingruppierung nach TVöD==
 
==Eingruppierung nach TVöD==

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