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Da der Betreute in der Regel Rechtsbeziehungen zu dritten Personen hat, hat auch der Betreuer die dafür nötigen Daten zu verarbeiten. Es ist insbesondere an folgende Rechtsbeziehungen zu denken:
 
Da der Betreute in der Regel Rechtsbeziehungen zu dritten Personen hat, hat auch der Betreuer die dafür nötigen Daten zu verarbeiten. Es ist insbesondere an folgende Rechtsbeziehungen zu denken:
 
*Eigentumsanteile an Gemeinschaftskonten
 
*Eigentumsanteile an Gemeinschaftskonten
*Unterhaltspflichten des Betreuers gegenüber Angehörigen
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*Unterhaltspflichten des Betreuten gegenüber Angehörigen
 
*Unterhaltspflichten von Angehörigen gegenüber dem Betreuten
 
*Unterhaltspflichten von Angehörigen gegenüber dem Betreuten
 
*Ansprüche im Rahmen von Schenkungsrückforderungen oder Zugewinnausgleichen
 
*Ansprüche im Rahmen von Schenkungsrückforderungen oder Zugewinnausgleichen

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