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Das Erwachsenenschutzübereinkommen trat am 01.01.2009 in kraft. Ziele des ErwSÜ sind unter anderem, jenen Staat zu bestimmen, der für die Maßnahmen zum Schutz des betreffenden Erwachsenen zuständig ist, sowie die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen in allen Vertragsstaaten. Auch ist es von Bedeutung, dass zwischen den Behörden der Vertragssataaten Maßnahmen zur notwendigen Zusammenarbeit eingeleitet werden, um die Ziele des ErwSÜ umsetzen zu können.
 
Das Erwachsenenschutzübereinkommen trat am 01.01.2009 in kraft. Ziele des ErwSÜ sind unter anderem, jenen Staat zu bestimmen, der für die Maßnahmen zum Schutz des betreffenden Erwachsenen zuständig ist, sowie die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen in allen Vertragsstaaten. Auch ist es von Bedeutung, dass zwischen den Behörden der Vertragssataaten Maßnahmen zur notwendigen Zusammenarbeit eingeleitet werden, um die Ziele des ErwSÜ umsetzen zu können.
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===Vertragsstasten===
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===Vertragstaaten===
 
Das Übereinkommen ist von Deutschland ratifiziert und im Bundesgesetzblatt (BGBL. 2007, Teil II, S. 323) veröffentlicht worden, ebenso ein Ausführungsgesetz dazu (BGBL. 2007, Teil I, S. 314).  
 
Das Übereinkommen ist von Deutschland ratifiziert und im Bundesgesetzblatt (BGBL. 2007, Teil II, S. 323) veröffentlicht worden, ebenso ein Ausführungsgesetz dazu (BGBL. 2007, Teil I, S. 314).  
  

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