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# Aus dem Werkstattvertrag ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Herausgabe eines kopierten Berichts.
 
# Aus dem Werkstattvertrag ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Herausgabe eines kopierten Berichts.
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'''Anwaltsgerichtshof NRW, Urteil vom 02.02.2018, 2 AGH 12/17'''
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'''Anwaltsgerichtshof NRW, Urteil vom 02.02.2018, 2 AGH 12/17'''; FamRZ 2018, 1552 = NJW Spezial 2018, 543 = NJW-RR 2018, 632
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Ein Rechtsanwalt, der einen in einem [[Betreuungsverfahren]] gefertigten Schriftsatz mit persönlichen und wirtschaftlichen Daten der Verfahrensbeteiligten im Rahmen einer Strafanzeige zu einem Sachverhalt, der nicht Gegenstand des Betreuungsverfahren ist, bei der Staatsanwaltschaft einreiht, kann seine Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO) verletzen und unbefugt Privatgeheimnisse offenbaren (§ 203 Ans. 1 Nr. 3 StGB). Die Pflichtverletzung kann mit der Verhängung einer Geldbuße als anwaltsgerichtlicher Maßnahme zu ahnden sein.
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Ein [[Rechtsanwalt]], der einen in einem [[Betreuungsverfahren]] gefertigten Schriftsatz mit persönlichen und wirtschaftlichen Daten der Verfahrensbeteiligten im Rahmen einer Strafanzeige zu einem Sachverhalt, der nicht Gegenstand des Betreuungsverfahren ist, bei der Staatsanwaltschaft einreiht, kann seine Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO) verletzen und unbefugt Privatgeheimnisse offenbaren (§ 203 Ans. 1 Nr. 3 StGB). Die Pflichtverletzung kann mit der Verhängung einer Geldbuße als anwaltsgerichtlicher Maßnahme zu ahnden sein.
    
'''AG Altötting, Beschluss vom 04.06.2018, XVII 0266/05'''
 
'''AG Altötting, Beschluss vom 04.06.2018, XVII 0266/05'''

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