Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 190: Zeile 190:  
'''LG Duisburg, Beschluss vom 07.08.2018, 12 T 214/17'''
 
'''LG Duisburg, Beschluss vom 07.08.2018, 12 T 214/17'''
   −
# Ein Kreditinstituts, das eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert (hier: grob verschuldet) und dadurch eine ein Betreuungsverfahren erforderlich macht, kann zu den Kosten herangezogen werden.
+
# Ein Kreditinstitut, das eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert (hier: grob verschuldet) und dadurch eine ein Betreuungsverfahren erforderlich macht, kann zu den Kosten herangezogen werden.
 
# Die Einheit einer Urkunde kann sich zweifelsfrei aus einer fortlaufenden Paginierung, einer einheitlichen grafischen Gestaltung und dem inhaltlichen Zusammenhang ergeben.
 
# Die Einheit einer Urkunde kann sich zweifelsfrei aus einer fortlaufenden Paginierung, einer einheitlichen grafischen Gestaltung und dem inhaltlichen Zusammenhang ergeben.
 
# Grobes Verschulden eines Kreditinstituts mit eigener Rechtsabteilung, das eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert, kann darin liegen, dass es die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Einheit von Urkunden verkennt, die im Umgang mit Kunden, die sich auf eine Vorsorgevollmacht berufen, regelmäßig Bedeutung erlangen wird.
 
# Grobes Verschulden eines Kreditinstituts mit eigener Rechtsabteilung, das eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert, kann darin liegen, dass es die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Einheit von Urkunden verkennt, die im Umgang mit Kunden, die sich auf eine Vorsorgevollmacht berufen, regelmäßig Bedeutung erlangen wird.

Navigationsmenü