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==Aufwandspauschale und ALG-2-Bezug==
 
==Aufwandspauschale und ALG-2-Bezug==
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Falls der ehrenamtliche Betreuer ALG-2-Bezieher ist, hatte das Bundessozialgericht kürzlich eine unangenehme Überraschung. Hiernach ist die jährlich gezahlte Pauschale von 399 Euro im Monat des Empfangs auf das ALG-2 als Einkommen anzurechnen. Frei bleibt dabei ein Betrag von 200 Euro. Allerdings findet sozialrechtlich keine Verteilung auf den Gesamtzeitraum statt, für den die Pauschale bewilligt wird. (BSG, Ort v 24.8.2017, Az.: B 4 AS 9/16 R.
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Falls der ehrenamtliche Betreuer ALG-2-Bezieher ist, hatte das Bundessozialgericht kürzlich eine unangenehme Überraschung. Hiernach ist die jährlich gezahlte Pauschale von 399 Euro im Monat des Empfangs auf das ALG-2 als Einkommen anzurechnen. Frei bleibt dabei ein Betrag von 200 Euro. Allerdings findet sozialrechtlich keine Verteilung auf den Gesamtzeitraum statt, für den die Pauschale bewilligt wird. (BSG, Urt v 24.8.2017, Az.: B 4 AS 9/16 R.
    
==Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen==
 
==Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen==