Das OLG führt u.a. aus:.“ Werden bei einer solchen Gestaltung die Weisungen an den Bevollmächtigten in die Vollmachtsurkunde aufgenommen - wie in vorliegenden Fall durch die eingangs der Urkunde aufgeführte Bedingung des Eintritts des Vorsorgefalls - muss der Vollmachtstext eindeutig ergeben, dass sie nur im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gelten. | Das OLG führt u.a. aus:.“ Werden bei einer solchen Gestaltung die Weisungen an den Bevollmächtigten in die Vollmachtsurkunde aufgenommen - wie in vorliegenden Fall durch die eingangs der Urkunde aufgeführte Bedingung des Eintritts des Vorsorgefalls - muss der Vollmachtstext eindeutig ergeben, dass sie nur im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gelten. |