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==Zuschläge bei besonderen Situationen (§ 5a VBVG)==
 
==Zuschläge bei besonderen Situationen (§ 5a VBVG)==
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Neben der o.g. Pauschale wird bei '''vermögenden''' Betreuten eine Zusatzpauschale von 30 € monatlich gezahlt, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt:
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Neben der o.g. Pauschale wird bei '''vermögenden''' Betreuten eine gesonderte Pauschale von 30 € monatlich gezahlt, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt:
    
*es wird ein [[Vermögenssorge|Geldvermögen]] von mind. 150.000 € verwaltet (ohne Abzug von Schulden)
 
*es wird ein [[Vermögenssorge|Geldvermögen]] von mind. 150.000 € verwaltet (ohne Abzug von Schulden)