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Die Zusatzpauschale wird monatlich gezahlt, wenn die beschriebene Situation mindestens an einem Tag des (Betreuung-) Monats vorhanden war. Nach der Gesetzesbegründung ist nur eine Pauschalzahlung möglich, auch wenn mehrere der Voraussetzungen kumulativ vorliegen.
 
Die Zusatzpauschale wird monatlich gezahlt, wenn die beschriebene Situation mindestens an einem Tag des (Betreuung-) Monats vorhanden war. Nach der Gesetzesbegründung ist nur eine Pauschalzahlung möglich, auch wenn mehrere der Voraussetzungen kumulativ vorliegen.
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==Einmalzahlungen==
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==Einmalzahlungen (§ 5a Abs 2/3 VBVG)==
    
Bei der [[Betreuerwechsel|Übernahme]] einer [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuung]] durch einen [[Berufsbetreuer]] erhält letzterer eine Einmalzahlung von 200 €. Bei Übergabe einer beruflichen Betreuung an einen Ehrenamtler wird dem Abgebenden noch ein Zeitraum von 1,5 Betreuungsmonaten weiter vergütet.
 
Bei der [[Betreuerwechsel|Übernahme]] einer [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuung]] durch einen [[Berufsbetreuer]] erhält letzterer eine Einmalzahlung von 200 €. Bei Übergabe einer beruflichen Betreuung an einen Ehrenamtler wird dem Abgebenden noch ein Zeitraum von 1,5 Betreuungsmonaten weiter vergütet.