# Maßgebend für die Zuordnung einer Tätigkeit des Sachverständigen zu einem Vergütungstatbestand ist der jeweilige konkrete Auftrag des Gerichts, wie er vom Sachverständigen unter Würdigung aller ihm bekannter Umstände verstanden werden durfte. | # Maßgebend für die Zuordnung einer Tätigkeit des Sachverständigen zu einem Vergütungstatbestand ist der jeweilige konkrete Auftrag des Gerichts, wie er vom Sachverständigen unter Würdigung aller ihm bekannter Umstände verstanden werden durfte. |