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KV
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==Übersicht Krankenversicherung==
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In der Bundesrepublik unterscheidet man grundsätzlich 3 Arten der Absicherung gegen Krankheit (außer bei Berufskrankheiten/Arbeitsunfällen):
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*gesetzliche Krankenversicherung (GKV, geregelt im Sozialgesetzbuch V, betrifft ca. 90 % der Bundesbürger)
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**innerhalb der GKV wird unterschieden zwischen der Pflichtversicherung (insbes. Arbeitnehmer, soweit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt)
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**der freiwilligen Versicherung (wahlweise mit oder ohne Krankengeldanspruch)
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**und bei beiden sind Familienangehörige in der Familienversicherung mitversichert.
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**bei ALG-2-Bezug besteht Pflichtversicherung, wenn keine Familienversicherung vorliegt
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**bei Rentenbezug besteht Pflichtversicherung, wenn die Vorversicherungszeiten ausreichen (sonst Möglichkeit zur freiwilligen KV)
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*private Krankenversicherung (PKV, nach dem VVG)
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**als Vollversicherung (oft für Selbstständige oder Arbeitnehmer mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
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**als Teilversicherung (oft für Beamte, die für einen Teil der Behandlungskosten Anspruch auf Beihilfe zu den Krankenbehandlungskosten von ihrem Dienstherrn haben)
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**innerhalb beider gibt es seit 2009 den Basistarif, für den bei der Versicherung ein Kontrahierungszwang besteht, § 193 VVG, und bei dem die Leistungen denen der GKV entsprechen.
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*freie Heilfürsorge
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**für Soldaten und bestimmte Gruppen von Beamten (Polizei und in einigen Bundesländern auch Feuerwehr, Details unter: http://www.beihilferatgeber.de/beihilfe-heilfuersorge/heilfuersorge )
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**für Personen im Strafvollzug und im Maßregelvollzug (forensische Psychiatrie)
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Personen, die Sozialhilfe beziehen (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung/Asylbewerberleistungen) sind nicht krankenversicherungspflichtig. Soweit sie freiwillig krankenversichert sind, hat aber der Sozialhilfeträger die KV-Beiträge zu übernehmen (§ 32 SGB XII)
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==Betreuerpflichten==
 
Es ist eine wichtige Aufgabe für rechtliche Betreuer, für den Erhalt (oder die neue Begründung) des Krankenversicherungsschutzes des Betreuten zu sorgen. Diese Aufgabe kann unterschiedlichen Aufgabenkreisen zugeordnet sein; der [[Gesundheitssorge]] (so BSG), der [[Vermögenssorge]] (so das LSG Niedersachsen-Bremen) oder der "[[Vertretung gegenüber Behörden]].
 
Es ist eine wichtige Aufgabe für rechtliche Betreuer, für den Erhalt (oder die neue Begründung) des Krankenversicherungsschutzes des Betreuten zu sorgen. Diese Aufgabe kann unterschiedlichen Aufgabenkreisen zugeordnet sein; der [[Gesundheitssorge]] (so BSG), der [[Vermögenssorge]] (so das LSG Niedersachsen-Bremen) oder der "[[Vertretung gegenüber Behörden]].
  

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