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Der Heimleiter eines DRK-Kreisverbandes kann nach dem Eintritt in den Ruhestand zum Betreuer eines Heimbewohners bestellt werden.
 
Der Heimleiter eines DRK-Kreisverbandes kann nach dem Eintritt in den Ruhestand zum Betreuer eines Heimbewohners bestellt werden.
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'''AG Altötting, Beschluss v. 16.06.2015 – XVII 59/15''':
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Wünscht ein betroffener Ordensangehöriger, dass seine Angelegenheiten - entsprechend seiner Entscheidung zum Ordensleben - im Rahmen der Ordensregeln vom Orden und gegebenenfalls durch die für im Orden mit bestimmten Aufgaben betrauten Mitbrüder erledigt werden und damit die Wahl seiner religiösen Lebensform auch im Falle der Betreuungsbedürftigkeit weiterhin fortgelebt und geachtet wird, so steht der Bestellung eines in die Ordenshierarchie eingegliederten Betreuers § 1897 Abs. 3 BGB nur dann entgegen, wenn konkrete Interessensgegensätze aufscheinen, die es erforderlich machen, dem Betreuten einen Vertreter außerhalb des Ordensgefüges zur Seite zu stellen.
    
==Zur Betreuerbestellung von Verwandten von Heimmitarbeitern:==
 
==Zur Betreuerbestellung von Verwandten von Heimmitarbeitern:==

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