Verlängerungen sind jeweils noch einmal für den gleichen Zeitraum (bei Zwangsbehandlung zweimal) möglich, wenn zwischenzeitlich ein [[Sachverständigengutachten|Sachverständiger]] vom Gericht angehört wurde.
Verlängerungen sind jeweils noch einmal für den gleichen Zeitraum (bei Zwangsbehandlung zweimal) möglich, wenn zwischenzeitlich ein [[Sachverständigengutachten|Sachverständiger]] vom Gericht angehört wurde.