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Im vorliegenden Verfahren hat das LG die Änderung eines Bezugsrechts einer Versicherung durch die Betreuerin unter Hinweis auf den Genehmigungsvorbehalt des § 1908 i BGB i.V.m. § 1831 BGB als nichtig angesehen. Die Betreuerin sei aus Rechtsgründen gehindert gewesen, das zu Gunsten einer Dritten bestehende Bezugsrecht zu widerrufen und ein auf ihre Person lautendes Recht zu begründen. In der gewünschten Bezugsrechtsänderung habe ein unentgeltliches Rechtsgeschäft im Sinne einer Schenkung zu Grunde gelegen. Derartige Rechtsgeschäfte seien dem Betreuer gemäß § 1908 Absatz 2 i.V.m. § 1804 BGB untersagt und unheilbar nichtig. Dies betreffe sowohl das Schenkungsversprechen als auch unentgeltliche Verfügungen, so dass nicht nur das Kausalgeschäft, sondern auch die Bezugsrechtsänderung unwirksam gewesen sei.
 
Im vorliegenden Verfahren hat das LG die Änderung eines Bezugsrechts einer Versicherung durch die Betreuerin unter Hinweis auf den Genehmigungsvorbehalt des § 1908 i BGB i.V.m. § 1831 BGB als nichtig angesehen. Die Betreuerin sei aus Rechtsgründen gehindert gewesen, das zu Gunsten einer Dritten bestehende Bezugsrecht zu widerrufen und ein auf ihre Person lautendes Recht zu begründen. In der gewünschten Bezugsrechtsänderung habe ein unentgeltliches Rechtsgeschäft im Sinne einer Schenkung zu Grunde gelegen. Derartige Rechtsgeschäfte seien dem Betreuer gemäß § 1908 Absatz 2 i.V.m. § 1804 BGB untersagt und unheilbar nichtig. Dies betreffe sowohl das Schenkungsversprechen als auch unentgeltliche Verfügungen, so dass nicht nur das Kausalgeschäft, sondern auch die Bezugsrechtsänderung unwirksam gewesen sei.
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'''OLG Nürnberg, Urteil vom 22.07.2013 – 4 U 1571/12''', MDR 2014, 22:
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Die vereinbarungsgemäß unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts löst im Falle der Verarmung auch dann einen Rückforderungsanspruch aus, wenn der Wohnrechtsinhaber an der Ausübung kein Interesse mehr hat, er aber objektiv die Möglichkeit hätte, sein Recht weiter zu nutzen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25.01.2012, XII ZB 479/11, NJW 2012,1956).
    
==Literatur==
 
==Literatur==

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