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Hat der Umzug in ein [[Altenheim|Pflegeheim]] zur Folge, dass für die aufzugebende bisherige Mietwohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch weiter Miete gezahlt werden muss, stellt diese Verpflichtung keine "außergewöhnliche Belastung" im steuerrechtlichen Sinne dar.
 
Hat der Umzug in ein [[Altenheim|Pflegeheim]] zur Folge, dass für die aufzugebende bisherige Mietwohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch weiter Miete gezahlt werden muss, stellt diese Verpflichtung keine "außergewöhnliche Belastung" im steuerrechtlichen Sinne dar.
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==Aufwendungsersatz für das Anfertigen einer Steuererklärung==
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'''LG Düsseldorf · Beschluss vom 18. Februar 2008 · Az. 25 T 22/08''':
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Die Erstellung der Einkommensteuererklärung der Betroffenen und die Prüfung des Steuerbescheides durch den Betreuer sind berufsbezogene Aufwendungen im Sinne von § 1835 Abs. 3 BGB.
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==Steuerrechtliche Seite der ehrenamtlichen Betreuung==
 
==Steuerrechtliche Seite der ehrenamtlichen Betreuung==
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[http://www.ofd.niedersachsen.de/download/37360/Merkblatt_ueber_die_steuerliche_Behandlung_von_Aufwandsentschaedigungen_fuer_ehrenamtliche_Betreuer_.pdf Merkblatt zur Steuerpflicht der Aufwandspauschale ab 2011 (PDF)]
 
[http://www.ofd.niedersachsen.de/download/37360/Merkblatt_ueber_die_steuerliche_Behandlung_von_Aufwandsentschaedigungen_fuer_ehrenamtliche_Betreuer_.pdf Merkblatt zur Steuerpflicht der Aufwandspauschale ab 2011 (PDF)]
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== Steuerrechtliche Seite der Berufsbetreuung==
 
== Steuerrechtliche Seite der Berufsbetreuung==

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