Hat der Umzug in ein [[Altenheim|Pflegeheim]] zur Folge, dass für die aufzugebende bisherige Mietwohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch weiter Miete gezahlt werden muss, stellt diese Verpflichtung keine "außergewöhnliche Belastung" im steuerrechtlichen Sinne dar. | Hat der Umzug in ein [[Altenheim|Pflegeheim]] zur Folge, dass für die aufzugebende bisherige Mietwohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch weiter Miete gezahlt werden muss, stellt diese Verpflichtung keine "außergewöhnliche Belastung" im steuerrechtlichen Sinne dar. |