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Keine Pflichtwidrigkeit der Betreuerin, die den zivilprozessualen Versuch gestartet hat, die Testierunfähigkeit des Betreuten zu dessen Lebzeiten feststellen zu lassen.  
 
Keine Pflichtwidrigkeit der Betreuerin, die den zivilprozessualen Versuch gestartet hat, die Testierunfähigkeit des Betreuten zu dessen Lebzeiten feststellen zu lassen.  
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'''OLG Köln, Beschl. v 12.07.2013 - 2 Wx 177/13''', FGPrax 2013, 216 = NJW-RR 2013, 1421 = Rpfleger 2014, 24:
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Die Rückgabe eines in amtlicher Verwahrung genommenen Testaments stellt eine letztwillige Verfügung dar. Sie setzt daher Testierfähigkeit voraus. Ist diese nicht vorhanden, so kann keine Rückgabe erfolgen.
    
*[http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/testierfaehigkeit.html Weitere Rechtsprechungsbeispiele zur Testierunfähigkeit]
 
*[http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/testierfaehigkeit.html Weitere Rechtsprechungsbeispiele zur Testierunfähigkeit]

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