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'''BVerfG, Entscheidung vom 22. 05.2013, 1 BvR 372/13''':
 
'''BVerfG, Entscheidung vom 22. 05.2013, 1 BvR 372/13''':
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Keine Bestellung eines Verfahrenspflegers durch das BVerfG zum Zwecke einer Verfassungsbeschwerde. Der im Betreuungsverfahren bestellte Verfahrenspfleger kann für den Betreuten auch eine Verfassungsbeschwerde erheben.
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Keine Bestellung eines Verfahrenspflegers durch das BVerfG zum Zwecke einer Verfassungsbeschwerde. Der im [[Betreuungsverfahren]] bestellte Verfahrenspfleger kann für den Betreuten auch eine Verfassungsbeschwerde erheben.
    
'''BGH, Beschluss vom 07. 08.2013, XII ZB 223/13''':
 
'''BGH, Beschluss vom 07. 08.2013, XII ZB 223/13''':
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# Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstandes ab.
 
# Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstandes ab.
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# Dem Betroffenen, der aufgrund krankheitsbedingter Beeinträchtigungen in seiner Fähigkeit, seine Interessen im Verfahren wahrzunehmen, erheblich eingeschränkt ist, ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn es um die Anordnung einer [[Kontrollbetreuung]] geht, die sich auf eine umfassende Vorsorgevollmacht bezieht
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# Dem Betroffenen, der aufgrund krankheitsbedingter Beeinträchtigungen in seiner Fähigkeit, seine Interessen im Verfahren wahrzunehmen, erheblich eingeschränkt ist, ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn es um die Anordnung einer [[Kontrollbetreuer|Kontrollbetreuung]] geht, die sich auf eine umfassende [[Vorsorgevollmacht]] bezieht
    
==Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung==
 
==Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung==