Für die wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes in einem Ehescheidungsverfahren benötigt der Betreuer den Aufgabenkreis „Vertretung im Ehescheidungsverfahren“. Die Bestellung als Betreuer mit dem [[Aufgabenkreis]] „Vertretung vor Behörden und Gerichten“ dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises und ist deshalb alleine nicht ausreichend. | Für die wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes in einem Ehescheidungsverfahren benötigt der Betreuer den Aufgabenkreis „Vertretung im Ehescheidungsverfahren“. Die Bestellung als Betreuer mit dem [[Aufgabenkreis]] „Vertretung vor Behörden und Gerichten“ dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises und ist deshalb alleine nicht ausreichend. |