Mitglied können natürliche Personen werden, die in Deutschland entgeltlich rechtliche Betreuungen für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen nach [[§ 1896]] ff. [[BGB]] ausüben. Der Verband kann Mitglieder die sich in besonderer Weise um den Verband verdient gemacht haben zu Ehrenmitgliedern ernennen.
+
Mitglied können natürliche Personen werden, die in Deutschland entgeltlich rechtliche Betreuungen für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen nach § 1896 ff. BGB ausüben. Der Verband kann Mitglieder die sich in besonderer Weise um den Verband verdient gemacht haben zu Ehrenmitgliedern ernennen.