− | [[Mitglied]] können [[natürliche Personen]] werden, die in Deutschland entgeltlich rechtliche Betreuungen für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen nach [[§ 1896]] ff. [[BGB]] ausüben. Der Verband kann Mitglieder die sich in besonderer Weise um den Verband verdient gemacht haben zu Ehrenmitgliedern ernennen.
| + | Mitglied können natürliche Personen werden, die in Deutschland entgeltlich rechtliche Betreuungen für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen nach [[§ 1896]] ff. [[BGB]] ausüben. Der Verband kann Mitglieder die sich in besonderer Weise um den Verband verdient gemacht haben zu Ehrenmitgliedern ernennen. |