# Leistungen der [[Pflegeversicherung]] nach §§ 14 ff SGB XI stehen dem Versicherten und nicht dessen Pflegeperson zu. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Einwilligung des Betreuers der Pflegeperson und ohne wirksame Bevollmächtigung ist unzulässig. | # Leistungen der [[Pflegeversicherung]] nach §§ 14 ff SGB XI stehen dem Versicherten und nicht dessen Pflegeperson zu. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Einwilligung des Betreuers der Pflegeperson und ohne wirksame Bevollmächtigung ist unzulässig. |