Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
420 Bytes hinzugefügt ,  15:25, 10. Nov. 2012
Zeile 58: Zeile 58:  
Die Ausschlussfrist für Vergütungen eines Verfahrenspflegers beginnt jeweils tageweise mit jeder einzelnen Tätigkeit.
 
Die Ausschlussfrist für Vergütungen eines Verfahrenspflegers beginnt jeweils tageweise mit jeder einzelnen Tätigkeit.
   −
'''BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11''':
+
'''OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2012, 9 WF 209/12''':
   −
Hat das Betreuungsgericht den anwaltlichen Verfahrenspfleger in einem Verfahren über die Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB einerseits und einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 BGB andererseits bestellt, kann er beide Tätigkeiten jeweils nach Nr. 6300 VV RVG abrechnen; es handelt sich insoweit nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG.
+
# Jeder Vergütungsantrag (hier: eines Verfahrenspflegers) leitet ein selbstständiges Verfahren im Sinne von Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG ein.
 +
#Aus dem Antrag auf Vergütungsfestsetzung muss klar hervorgehen, für welche Person und für welche konkreten, genau aufgeschlüsselten Tätigkeiten der Antrag gestellt wird.
 +
 
 +
'''BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 543/11''':
 +
 
 +
Hat das Betreuungsgericht den anwaltlichen Verfahrenspfleger in einem Verfahren über die Genehmigung einer [[Unterbringung]] nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB einerseits und einer [[unterbringungsähnliche Maßnahme| freiheitsentziehenden Maßnahme]] nach § 1906 Abs. 4 BGB andererseits bestellt, kann er beide Tätigkeiten jeweils nach Nr. 6300 VV RVG abrechnen; es handelt sich insoweit nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG.
    
Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.
 
Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.

Navigationsmenü