Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
475 Bytes hinzugefügt ,  12:16, 10. Nov. 2012
Zeile 56: Zeile 56:  
'''LG Münster, Beschluss 5 T 153/08''' vom 14.04.2008, FamRZ 2008, 1659 (Ls.)
 
'''LG Münster, Beschluss 5 T 153/08''' vom 14.04.2008, FamRZ 2008, 1659 (Ls.)
   −
Die Ausschlussfrist für Vergütungen eines Verfahrenspflegers beginnt jeweils tageweise mit jeder einzelnen Tätigkeit:
+
Die Ausschlussfrist für Vergütungen eines Verfahrenspflegers beginnt jeweils tageweise mit jeder einzelnen Tätigkeit.
   −
Info:
+
'''BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11''':
   −
Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.
+
Hat das Betreuungsgericht den anwaltlichen Verfahrenspfleger in einem Verfahren über die Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB einerseits und einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 BGB andererseits bestellt, kann er beide Tätigkeiten jeweils nach Nr. 6300 VV RVG abrechnen; es handelt sich insoweit nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG.
 +
 
 +
Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Navigationsmenü