'''LG Münster, Beschluss 5 T 153/08''' vom 14.04.2008, FamRZ 2008, 1659 (Ls.)
'''LG Münster, Beschluss 5 T 153/08''' vom 14.04.2008, FamRZ 2008, 1659 (Ls.)
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Die Ausschlussfrist für Vergütungen eines Verfahrenspflegers beginnt jeweils tageweise mit jeder einzelnen Tätigkeit:
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Die Ausschlussfrist für Vergütungen eines Verfahrenspflegers beginnt jeweils tageweise mit jeder einzelnen Tätigkeit.
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Info:
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'''BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11''':
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Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.
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Hat das Betreuungsgericht den anwaltlichen Verfahrenspfleger in einem Verfahren über die Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB einerseits und einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 BGB andererseits bestellt, kann er beide Tätigkeiten jeweils nach Nr. 6300 VV RVG abrechnen; es handelt sich insoweit nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG.
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Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.