Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 9: Zeile 9:     
==Vollzug der Unterbringungsentscheidung==
 
==Vollzug der Unterbringungsentscheidung==
Steht die Entscheidung des Betreuers fest und ist diese vom Gericht genehmigt , stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Realisierung der Unterbringungsmaßnahme, nämlich der Zuführung des Betreuten in die ausgewählte Einrichtung. In dieser Situation stand der bisherige Vormund oft allein. Die Gesundheitsämter, zuständig für Unterbringungen aufgrund der [[Psychisch-Kranken-Gesetz]]e der Bundesländer, erachteten sich bei zivilrechtlichen Unterbringungen nicht für zuständig. Die im Fall erforderlicher Gewaltanwendung aufgrund gerichtlicher Entscheidung bisher zuständigen Gerichtsvollzieher ({{Zitat de §|33|fgg}} Abs. 2 FGG) waren meist mit den besonderen Problemen psychisch Kranker überfordert.
+
Steht die Entscheidung des Betreuers fest und ist diese vom Gericht genehmigt , stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Realisierung der Unterbringungsmaßnahme, nämlich der Zuführung des Betreuten in die ausgewählte Einrichtung. In dieser Situation stand der bisherige Vormund oft allein. Die Gesundheitsämter, zuständig für Unterbringungen aufgrund der [[Psychisch-Kranken-Gesetz]]e der Bundesländer, erachteten sich bei zivilrechtlichen Unterbringungen nicht für zuständig. Die im Fall erforderlicher Gewaltanwendung aufgrund gerichtlicher Entscheidung vor 1992 zuständigen Gerichtsvollzieher waren meist mit den besonderen Problemen psychisch Kranker überfordert.
    
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die [[Betreuungsbehörde]] im neuen Recht dem Betreuer die erforderlichen Hilfen für die Zuführung zur Unterbringung zur Verfügung stellen. Erwähnt werden neben Spezialfahrzeugen vor allem Fachpersonal.
 
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die [[Betreuungsbehörde]] im neuen Recht dem Betreuer die erforderlichen Hilfen für die Zuführung zur Unterbringung zur Verfügung stellen. Erwähnt werden neben Spezialfahrzeugen vor allem Fachpersonal.

Navigationsmenü