Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die [[Betreuungsbehörde]] im neuen Recht dem Betreuer die erforderlichen Hilfen für die Zuführung zur Unterbringung zur Verfügung stellen. Erwähnt werden neben Spezialfahrzeugen vor allem Fachpersonal. | Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die [[Betreuungsbehörde]] im neuen Recht dem Betreuer die erforderlichen Hilfen für die Zuführung zur Unterbringung zur Verfügung stellen. Erwähnt werden neben Spezialfahrzeugen vor allem Fachpersonal. |