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Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. In einer solchen Erklärung gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] (z.B. durch [[wikipedia:de:Demenz|altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten]]) jemand anderem die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer [[Patientenverfügung]] verwechselt werden, in der eine gewünschte [[Heilbehandlung]] für den Bevollmächtigten (oder Betreuer) nach § 1901a BGB verbindlich festgelegt werden kann.  
 
Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. In einer solchen Erklärung gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] (z.B. durch [[wikipedia:de:Demenz|altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten]]) jemand anderem die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer [[Patientenverfügung]] verwechselt werden, in der eine gewünschte [[Heilbehandlung]] für den Bevollmächtigten (oder Betreuer) nach § 1901a BGB verbindlich festgelegt werden kann.  
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Eine Vorsorgevollmacht ist eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]], die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche [[wikipedia:de:Vertretung|Vertretung]] erlaubt. Nach {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB ist dann die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines rechtlichen Betreuers]] auch bei Vorliegen der [[Betreuungsvoraussetzung|medizinischen Voraussetzungen]] (§ 1896 Abs. 1 BGB) entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können. Der Bevollmächtigte ist, wenn auch nur in bestimmten Angelegenheiten, an das Betreuungsrecht gebunden. So muss er z.B. eine freiheitsentziehende [[Unterbringung]] und weiter [[unterbringungsähnliche Maßnahme|freiheitsentziehende Maßnahmen]] (auch stark beruhigende Medikamente gehören eigentlich hierzu) vom [[Betreuungsgericht]] genehmigen lassen. Gleiches gilt für [[Genehmigung der Heilbehandlung|gefährliche ärztliche Behandlungen]]. Hingegen wird der Bevollmächtigte in [[Vermögenssorge|finanziellen Angelegenheiten]] nicht durch das [[Betreuungsgericht]] kontrolliert.  
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Eine Vorsorgevollmacht ist eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]], die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche [[wikipedia:de:Vertretung|Vertretung]] erlaubt. Nach {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB ist dann die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines rechtlichen Betreuers]] auch bei Vorliegen der [[Betreuungsvoraussetzung|medizinischen Voraussetzungen]] (§ 1896 Abs. 1 BGB) entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können. Eine direkte Legaldefinition (Abgrenzung von anderen Vollmachten) existiert nicht, allerdings gibt es (für die Prozessführung) § 51 Abs 3 ZPO.
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Es sollte daher bei größerem Vermögen ein Kontrollbevollmächtigter eingesetzt werden, also ein weiterer Bevollmächtigter, gegenüber dem der eigentliche Bevollmächtigte auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist.
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Der Bevollmächtigte ist, wenn auch nur in bestimmten Angelegenheiten, an das Betreuungsrecht gebunden. So muss er z.B. eine freiheitsentziehende [[Unterbringung]] und weiter [[unterbringungsähnliche Maßnahme|freiheitsentziehende Maßnahmen]] (auch stark beruhigende Medikamente gehören eigentlich hierzu) vom [[Betreuungsgericht]] genehmigen lassen. Gleiches gilt für [[Genehmigung der Heilbehandlung|gefährliche ärztliche Behandlungen]], ebenso [[Zwangsbehandlung]]en. Hingegen wird der Bevollmächtigte in [[Vermögenssorge|finanziellen Angelegenheiten]] nicht durch das [[Betreuungsgericht]] kontrolliert.
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Es sollte daher bei größerem Vermögen ein Kontrollbevollmächtigter eingesetzt werden, also ein weiterer Bevollmächtigter, gegenüber dem der eigentliche Bevollmächtigte auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist. Unter bestimmten Umständen ist auch die gerichtliche Bestellung eines [[Kontrollbetreuer]]s möglich.
    
==Selbst gewählte Hilfe==
 
==Selbst gewählte Hilfe==
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Sind zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht für die soziale Umgebung des Vollmachtgebers einschließlich seiner Hausärztin keine geistigen Beeinträchtigungen bei ihm erkennbar, unterliegt die rückschauende Diagnose der Geschäftsunfähigkeit durch einen Sachverständigen, der den Betroffenen erstmals nach mehr als vier Monaten seit der Vollmachterteilung untersucht, strengen Anforderungen. Eine "graduell fortschreitende dementielle Erkrankung" nach Einlieferung in eine psychiatrische Klinik wegen akut aufgetretener Verwirrtheit und Orientierungsstörungen lässt für sich genommen keinen hinreichenden Schluss auf den Zustand zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung zu.
 
Sind zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht für die soziale Umgebung des Vollmachtgebers einschließlich seiner Hausärztin keine geistigen Beeinträchtigungen bei ihm erkennbar, unterliegt die rückschauende Diagnose der Geschäftsunfähigkeit durch einen Sachverständigen, der den Betroffenen erstmals nach mehr als vier Monaten seit der Vollmachterteilung untersucht, strengen Anforderungen. Eine "graduell fortschreitende dementielle Erkrankung" nach Einlieferung in eine psychiatrische Klinik wegen akut aufgetretener Verwirrtheit und Orientierungsstörungen lässt für sich genommen keinen hinreichenden Schluss auf den Zustand zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung zu.
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'''BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 - XII ZB 106/20'''
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# Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701).
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# Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Dabei ist die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB kein medizinischer Befund, sondern ein Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat.
    
==Vereinbarung als Grundlage==
 
==Vereinbarung als Grundlage==
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'''Rechtsprechung hierzu:'''
 
'''Rechtsprechung hierzu:'''
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'''OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2014, 3 U 50/13''':
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'''OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2014, 3 U 50/13''', FamRZ 2014, 1397:
    
# Bei der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht für ein Kind des Vollmachtgebers wird in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen sein.
 
# Bei der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht für ein Kind des Vollmachtgebers wird in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen sein.
 
# Die Erteilung eines schriftlichen Auftrags an ein Kind des Vollmachtgebers, drei Konten aufzulösen, von dem Guthaben Goldbarren zu kaufen und diese dem Vollmachtgeber auszuhändigen, spricht für das Vorliegen eines Rechtsbindungswillens und gegen ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis.
 
# Die Erteilung eines schriftlichen Auftrags an ein Kind des Vollmachtgebers, drei Konten aufzulösen, von dem Guthaben Goldbarren zu kaufen und diese dem Vollmachtgeber auszuhändigen, spricht für das Vorliegen eines Rechtsbindungswillens und gegen ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis.
 
# Im Fall von § 667 BGB trifft die Darlegungs- und Beweislast für die auftragsgemäße Verwendung bzw. Herausgabe des Erlangten den Bevollmächtigten. Eine Ausnahme ist nach § 242 BGB nur dann anzunehmen, wenn es um regelmäßig getätigte Kontoabhebungen von Beträgen geht, die für das tägliche Leben des Auftraggebers erforderlich erscheinen, und wenn jahrelang wegen des Vertrauensverhältnisses Abrechnungen oder Quittungen nicht verlangt worden sind.
 
# Im Fall von § 667 BGB trifft die Darlegungs- und Beweislast für die auftragsgemäße Verwendung bzw. Herausgabe des Erlangten den Bevollmächtigten. Eine Ausnahme ist nach § 242 BGB nur dann anzunehmen, wenn es um regelmäßig getätigte Kontoabhebungen von Beträgen geht, die für das tägliche Leben des Auftraggebers erforderlich erscheinen, und wenn jahrelang wegen des Vertrauensverhältnisses Abrechnungen oder Quittungen nicht verlangt worden sind.
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'''OLG Brandenburg, Urt v 2.4.2019 - 3 U 39/18'''
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Wenn ein Familienangehöriger Geldgeschäfte für einen anderen Familienangehörigen erledigt - im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder auch im Rahmen eines Einzelauftrags - wird man im Regelfall von einem Auftrag mit rechtlichen Verpflichtungen ausgehen müssen.
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'''AG Brandenburg, Urteil vom 12.03.2020, 31 C 107/19''':
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# Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich in der Regel um einen Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §§ 662 ff. BGB, den der Betroffene gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt.
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# Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB ist eine analoge Anwendung des § 1835a BGB bei einer ehrenamtlich – d.h. ohne Vereinbarung einer Vergütung – erteilten Vorsorgevollmacht bei bemittelten Betroffenen grundsätzlich zu bejahen, wenn der Bevollmächtigte kein Familienangehöriger des Betroffenen ist.
    
==Keine Übernahmepflicht==
 
==Keine Übernahmepflicht==
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''Eine Vorsorgevollmacht, die in erster Linie deshalb erteilt wird, damit der Vertreter geschäftsmäßig für den Vollmachtgeber in behördlichen und gerichtlichen Verfahren auftreten und dort Anträge stellen kann, ist wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig. Das hindert den Vollmachtgeber grundsätzlich aber nicht, Verfahrenshandlungen des Bevollmächtigten zu genehmigen.
 
''Eine Vorsorgevollmacht, die in erster Linie deshalb erteilt wird, damit der Vertreter geschäftsmäßig für den Vollmachtgeber in behördlichen und gerichtlichen Verfahren auftreten und dort Anträge stellen kann, ist wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig. Das hindert den Vollmachtgeber grundsätzlich aber nicht, Verfahrenshandlungen des Bevollmächtigten zu genehmigen.
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'''[http://www.dnoti.de/topact/top0208.htm BGH, Urteil vom 11.10.2001], III ZR 182/00'''; NJW 2002, 54 = ZIP 2001, 2091 = MDR 2002, 23 = AnwBl 2002, 369 = DNotZ 2002, 51
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'''[https://lexetius.com/2001,1463 BGH, Urteil vom 11.10.2001], III ZR 182/00'''; NJW 2002, 54 = ZIP 2001, 2091 = MDR 2002, 23 = AnwBl 2002, 369 = DNotZ 2002, 51
    
Nichtigkeit nach Rechtsberatungsgesetz erstreckt sich auf Vollmacht: Ist der Geschäftsbesorgungsvertrag zur Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Bauträgermodell wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (BGHZ 145, 265), so erstreckt sich die Nichtigkeit auch auf die dem Treuhänder dazu erteilte Vollmacht.
 
Nichtigkeit nach Rechtsberatungsgesetz erstreckt sich auf Vollmacht: Ist der Geschäftsbesorgungsvertrag zur Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Bauträgermodell wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (BGHZ 145, 265), so erstreckt sich die Nichtigkeit auch auf die dem Treuhänder dazu erteilte Vollmacht.
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Weitere BGH-Entscheidung zur Vollmachtsnichtigkeit (im Bereich Grundstücksrecht)
 
Weitere BGH-Entscheidung zur Vollmachtsnichtigkeit (im Bereich Grundstücksrecht)
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'''FG Niedersachsen, Urteil vom 26.06.2019, 9 K 101/18
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# Nachbarschaftliche Hilfeleistungen, die nach dem Gesamtbild der Umstände nicht mit Pflegetätigkeiten gleichzusetzen sind, die typischerweise im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt erbracht werden bzw. eine Gegenleistung auslösen, können der einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen sein.
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# Von dem Bereich der steuerbaren sonstigen Leistung sind die Fälle zu unterscheiden, in denen tatsächlich keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke, sondern private Motive (im Streitfall: langjährige Nachbarschaft und freundschaftliche Verbundenheit) für das Verhalten des Steuerpflichtigen entscheidend sind.
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# Eine erst nachträglich (im Streitfall: 8 Jahre nach Beginn der Hilfeleistungen) gezahlte "Vergütung" für zuvor erbrachte nachbarschaftliche Hilfeleistungen kann in einem solchen Fall als unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) zu werten sein.
    
==Formfreiheit der Vollmachtsurkunde==
 
==Formfreiheit der Vollmachtsurkunde==
    
Die Vollmacht selbst ist ebenfalls grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden ({{Zitat de §|167|bgb}} Abs. 2 BGB). Auch hier empfiehlt sich mindestens [[wikipedia:de:Schriftform|Schriftform]] ({{Zitat de §|126|bgb}} BGB), weil mündliche Vollmachten im Rechtsverkehr allgemein nicht akzeptiert werden.
 
Die Vollmacht selbst ist ebenfalls grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden ({{Zitat de §|167|bgb}} Abs. 2 BGB). Auch hier empfiehlt sich mindestens [[wikipedia:de:Schriftform|Schriftform]] ({{Zitat de §|126|bgb}} BGB), weil mündliche Vollmachten im Rechtsverkehr allgemein nicht akzeptiert werden.
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Rechtsprechung:
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'''AG Singen, Urteil vom 19.12.2019, 1 C 156/19'''
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Eine Vorsorgevollmacht, die dem Zweck dient, die Bestellung eines rechtlichen Betreuers zu vermeiden, bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB grundsätzlich keiner Form.
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'''LG Konstanz, Beschluss vom 27.05.2020, C 11 S 19/20'''
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Angesichts der eindeutigen Gesetzeslage kann einer Vorsorgevollmacht ohne notarielle Beurkundung und ohne öffentliche [[Beglaubigung]] der Unterschrift von einem Geschäftspartner nicht allein deshalb die Geltung versagt werden, weil sie auf einem Muster mit Ankreuzoptionen erteilt wurde. Andernfalls würde entgegen der Gesetzeslage faktisch ein Formzwang eingeführt, welcher die Verwendung von Vorsorgevollmachten auf Musterformularen mit Ankreuzoptionen einschränkt.
    
===Schriftform zu Beweiszwecken===
 
===Schriftform zu Beweiszwecken===
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Allerdings stellen Betreuungsbehörden (und Betreuungsvereine) oft Musterformblätter für Vorsorgevollmachten (und [[Betreuungsverfügung]]en) zur Verfügung. Bei Betreuungsvereinen gibt es seit 1.7.2005 auch die Möglichkeit, sich rechtlich in Bezug auf Vorsorgevollmachten beraten zu lassen.
 
Allerdings stellen Betreuungsbehörden (und Betreuungsvereine) oft Musterformblätter für Vorsorgevollmachten (und [[Betreuungsverfügung]]en) zur Verfügung. Bei Betreuungsvereinen gibt es seit 1.7.2005 auch die Möglichkeit, sich rechtlich in Bezug auf Vorsorgevollmachten beraten zu lassen.
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Eine Unterschriftsbeglaubigung,ist oftmals erforderlich, z.B. bei Erklärungen zum [[wikipedia:de:Grundbuch|Grundbuch]] ({{Zitat de §|29|gbo}} [[wikipedia:de:Grundbuchordnung|GBO]]) oder bei [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahren]], wenn dies von der Gegenseite verlangt wird ({{Zitat de §|80|zpo}} Abs. 2 ZPO).
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Eine Unterschriftsbeglaubigung ist oftmals erforderlich, z.B. bei Erklärungen zum [[wikipedia:de:Grundbuch|Grundbuch]] (§ 29 GBO), bei [[Erbausschlagung]]en (§ 1945 BGB), bei Änderungen des Vereins- oder Handelsregisters oder bei [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahren]], wenn dies von der Gegenseite verlangt wird ({{Zitat de §|80|zpo}} Abs. 2 ZPO).
    
Um die Akzeptanz bei Geldinstituten zu gewährleisten, ist es ratsam, den Bevollmächtigten dort persönlich einzuführen.
 
Um die Akzeptanz bei Geldinstituten zu gewährleisten, ist es ratsam, den Bevollmächtigten dort persönlich einzuführen.
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Zu den Beurkundungskosten einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und [[Patientenverfügung]]. Werden in einer Verhandlung mehrere teilweise gegenstandsgleiche Erklärungen mit unterschiedlichem Gebührensatz, nämlich eine Generalvollmacht in der Form einer Vorsorgevollmacht, eine [[Betreuungsverfügung]] sowie eine Patientenverfügung beurkundet, so ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Notar bei einer Vergleichsberechnung die Gebühren für jede Erklärung gesondert berechnet und diese für den Kostenschuldner günstiger ist als der höchste Gebührensatz für die Gesamtbeurkundung.
 
Zu den Beurkundungskosten einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und [[Patientenverfügung]]. Werden in einer Verhandlung mehrere teilweise gegenstandsgleiche Erklärungen mit unterschiedlichem Gebührensatz, nämlich eine Generalvollmacht in der Form einer Vorsorgevollmacht, eine [[Betreuungsverfügung]] sowie eine Patientenverfügung beurkundet, so ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Notar bei einer Vergleichsberechnung die Gebühren für jede Erklärung gesondert berechnet und diese für den Kostenschuldner günstiger ist als der höchste Gebührensatz für die Gesamtbeurkundung.
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'''LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 22.12.2011, 12 T 7607/11''':
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'''LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 22.12.2011, 12 T 7607/11''', FamRZ 2012, 1418:
    
Wird der Notar im Rahmen der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht angewiesen, dem Bevollmächtigten eine weitere Ausfertigung der Urkunde nur auf schriftliche Anweisung des Vollmachtgebers zu erteilen, darf er sich hierüber nicht allein deshalb hinwegsetzen, weil der Vollmachtgeber zwischenzeitlich dauerhaft [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsunfähig]] ist.
 
Wird der Notar im Rahmen der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht angewiesen, dem Bevollmächtigten eine weitere Ausfertigung der Urkunde nur auf schriftliche Anweisung des Vollmachtgebers zu erteilen, darf er sich hierüber nicht allein deshalb hinwegsetzen, weil der Vollmachtgeber zwischenzeitlich dauerhaft [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsunfähig]] ist.
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'''Landgericht Detmold, Urteil v. 14.1.2015, 10 S 110/14''':
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'''Landgericht Detmold, Urteil v. 14.1.2015, 10 S 110/14''', FamRZ 2015, 1522:
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#. Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.
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# Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.
 
# Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).
 
# Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).
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'''AG Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2021, 85 XVII 79/21'''
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# Eine in einer Vorsorgevollmacht benannte „Ersatzbevollmächtigte“ tritt für die vorherig „Bevollmächtigte“ erst dann ein, wenn der Ersatzfall auch tatsächlich eintritt (§§ 167 ff. und §§ 1896 ff. BGB).
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# Akzeptiert eine Bank bzw. Sparkasse eine erteilte notarielle Vorsorgevollmacht nicht und macht sie eine Verfügung der Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens dieser notariellen Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie ggf. dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden.
    
==Registrierung im Vorsorgeregister==
 
==Registrierung im Vorsorgeregister==
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Das OLG führt u.a. aus:.“ Werden bei einer solchen Gestaltung die Weisungen an den Bevollmächtigten in die Vollmachtsurkunde aufgenommen - wie in vorliegenden Fall durch die eingangs der Urkunde aufgeführte Bedingung des Eintritts des Vorsorgefalls - muss der Vollmachtstext eindeutig ergeben, dass sie nur im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gelten.
 
Das OLG führt u.a. aus:.“ Werden bei einer solchen Gestaltung die Weisungen an den Bevollmächtigten in die Vollmachtsurkunde aufgenommen - wie in vorliegenden Fall durch die eingangs der Urkunde aufgeführte Bedingung des Eintritts des Vorsorgefalls - muss der Vollmachtstext eindeutig ergeben, dass sie nur im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gelten.
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==Führung der Vollmacht==
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Der Bevollmächtigte handelt, soweit die Vollmacht reicht, als Vertreter des Vollmachtgebers, der nach § 164 BGB die Rechtsfolgen des Handelns des Bevollmächtigten zu tragen hat. Für den Bevollmächtigten sind auch im öffentlichen Recht (ggü Behörden) eigenständige Regelungen enthalten, zB § 13 SGB X oder § 16 VwVfG, § 35 AO. Die Prozessvertretung gestattet §
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51 Abs. 3 ZPO. Der Bevollmächtigte ist auf seinen Wunsch von Betreuungsbehörden (§
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4 Abs 3 BtBG) und Betreuungsvereinen (§ 1908f BGB) zu beraten und zu unterstützen.
    
==Vollmachtswiderruf durch Vollmachtgeber==
 
==Vollmachtswiderruf durch Vollmachtgeber==
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Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit geäußerte Absicht eines Betroffenen, eine erteilte (Vorsorge-)Vollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen die Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf den Widerruf von Vollmachten nicht rechtfertigen.
 
Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit geäußerte Absicht eines Betroffenen, eine erteilte (Vorsorge-)Vollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen die Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf den Widerruf von Vollmachten nicht rechtfertigen.
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'''LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2020, 9 T 132/20'''
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Will ein Notar, der unter anderem eine Vorsorgevollmacht beurkundet hat, dem Bevollmächtigten entsprechend den in der Urkunde festgelegten Voraussetzungen eine Ausfertigung erteilen, obwohl der Vollmachtgeber inzwischen den Widerruf der Vollmacht erklärt hat, so handelt er grundsätzlich amtspflichtwidrig. Bloße Zweifel des Notars an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zur Zeit der Erklärung des Widerrufs ändern daran nichts. In Zweifelsfällen muss der Notar zunächst bemüht sein, selbst Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit zu treffen. Allenfalls eine auf diese Weise erlangte Überzeugung des Notars, die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers habe gefehlt, könnte es ihm erlauben, den Widerruf nicht zu beachten.
    
===Widerruf durch anderen Bevollmächtigten===
 
===Widerruf durch anderen Bevollmächtigten===
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'''OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.201o, Az. 19 U 124/09, FamRZ 2010, 1762:
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'''OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.2010, 19 U 124/09, FamRZ 2010, 1762:
    
# Erhalten mehrere Personen -jede für sich- gleichrangige Generalvollmacht, so ist mangels abweichender Bestimmungen des Vollmachtgebers keiner der Bevollmächtigten befugt, die Vollmacht des anderen zu widerrufen.
 
# Erhalten mehrere Personen -jede für sich- gleichrangige Generalvollmacht, so ist mangels abweichender Bestimmungen des Vollmachtgebers keiner der Bevollmächtigten befugt, die Vollmacht des anderen zu widerrufen.
 
# Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass der Vollmachtgeber mangels Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, selbst über den Widerruf der Vollmacht zu befinden. In einem solchen Fall ist für diesen erforderlichenfalls ein [[Kontrollbetreuer]] (§ 1896 Abs.3 BGB) zu bestellen.
 
# Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass der Vollmachtgeber mangels Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, selbst über den Widerruf der Vollmacht zu befinden. In einem solchen Fall ist für diesen erforderlichenfalls ein [[Kontrollbetreuer]] (§ 1896 Abs.3 BGB) zu bestellen.
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'''OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.01.2022, 10 W 8/21'''
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Werden mehreren Personen zur Einzelvertretung berechtigende (Vorsorge-)Vollmachten erteilt, ermächtigen diese regelmäßig nicht zum Widerruf der (Vorsorge-)Vollmachten der weiteren Einzelvertretungsberechtigten.
    
==Kündigung durch Vollmachtnehmer==
 
==Kündigung durch Vollmachtnehmer==
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Eine mit der Betreuung kongruente Vollmacht erlischt, wie die Betreuung auch, mit dem Tod des Vollmachtgebers. Da die Betreuung nicht die Totenfürsorge umfasst, spricht also nichts dafür, dass der Kläger allein auf Grund der Vorsorgevollmacht zur Totenfürsorge berechtigt wäre.
 
Eine mit der Betreuung kongruente Vollmacht erlischt, wie die Betreuung auch, mit dem Tod des Vollmachtgebers. Da die Betreuung nicht die Totenfürsorge umfasst, spricht also nichts dafür, dass der Kläger allein auf Grund der Vorsorgevollmacht zur Totenfürsorge berechtigt wäre.
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'''OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2019, 7 U 238/18'''
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Kein Recht von Angehörigen, aufgrund einer Vorsorgevollmacht Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen zu nehmen, gegen dessen ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen Willen.
    
==Die Vollmacht kann eine Betreuung vermeiden==
 
==Die Vollmacht kann eine Betreuung vermeiden==
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Vielleicht ist auch die Durchführung des [[Betreuungsverfahren]]s ein Hinweis, dass sich der Bevollmächtigte, anders als vom Vollmachtgeber gewünscht, nicht in geeigneter Weise um den Vollmachtgeber kümmert.  
 
Vielleicht ist auch die Durchführung des [[Betreuungsverfahren]]s ein Hinweis, dass sich der Bevollmächtigte, anders als vom Vollmachtgeber gewünscht, nicht in geeigneter Weise um den Vollmachtgeber kümmert.  
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In derartig gelagerten Fällen kann es sein, dass das Betreuungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Vollmacht im Einzelfall keine geeignete Alternative zur Betreuung darstellt. In solchen Fällen wird der Betreuer in der Regel als [[gesetzlicher Vertreter]] des Vollmachtgebers einen Vollmachtswiderruf ({{Zitat de §|671|bgb}} BGB) erwägen.
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In derartig gelagerten Fällen kann es sein, dass das Betreuungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Vollmacht im Einzelfall keine geeignete Alternative zur Betreuung darstellt. In solchen Fällen wird der Betreuer in der Regel als [[gesetzlicher Vertreter]] des Vollmachtgebers einen Vollmachtswiderruf ({{Zitat de §|671|bgb}} BGB) erwägen. Laut BGH ist der Widerruf nur möglich, wenn dies ausdrücklich als Aufgabenkreis genannt wurde.
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Rechtsprechung:
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'''BGH Beschluss v 28.7.2015 - XII ZB 674/14''', WM 2015, 1670
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# Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschl v 13.11.2013 XII ZB 339/13 FamRZ 2014, 192 und v 1.8.2012 XII ZB 438/11 FamRZ 2012, 1631).
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# Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur Abwehr eines Schadens für den Betroffenen geeignet erscheinen.
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# Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen.
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'''BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZB 387/18'''
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Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen (Fortführung des Senatsbeschlusses BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702).
    
===Kontrollbetreuer kann bestellt werden===
 
===Kontrollbetreuer kann bestellt werden===
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
[[Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos]], [[Patientenverfügung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde]]! [[Vorsorgeregister]], [[Vorsorgeregisterverordnung]]
+
[[Vorsorgevollmacht - vertiefte Infos]], [[Patientenverfügung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde]]! [[Vorsorgeregister]], [[Vorsorgeregisterverordnung]], [[Kontrollbetreuer]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
+
===Bücher im Reguvis-Verlag===
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/das-grosse-vorsorge-handbuch/ Das große Vorsorge-Handbuch]
+
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/das-grosse-vorsorge-handbuch/ Das große Vorsorge-Handbuch]
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/in-vorbereitung/praxishandbuch-vorsorgevollmacht-und-patientenverf-1/ Ramstetter: Praxishandbuch Vorsorevollmacht und Patientenverfügung]
+
*[https://shop.reguvis.de/in-vorbereitung/praxishandbuch-vorsorgevollmacht-und-patientenverf-1/ Ramstetter: Praxishandbuch Vorsorevollmacht und Patientenverfügung]
    
===Weitere Bücher===
 
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3497016934/internetsevon-21 Ernst Ankermann: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. München u. Basel 2004], ISBN 3-497-01693-4
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3497016934/internetsevon-21 Ernst Ankermann: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. München u. Basel 2004], ISBN 3-497-01693-4
* [http://www.fhverlag.de/show.php?action=show&record=69.0&thema=18&page=1&from=th&UID=FW8B86wIxH Betreuungsstelle Frankfurt: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin- (Broschüre)]  
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* [https://www.amazon.de/Vorsorgevollmacht-Betreuungsverf%C3%BCgung-Selbstbewusst-Formularsatz-Vorsorgeausweis/dp/3936065586 Betreuungsstelle Frankfurt: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin- (Broschüre)]  
 
* [mailto:bts@asd.stadt,nuernberg.de?subject=Broschürenbestellung Vorsorgevollmacht  Betreuungsstelle Nürnberg: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,Patientenverfügung - Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr als einen Gedanken wert- (Broschüre)  ]
 
* [mailto:bts@asd.stadt,nuernberg.de?subject=Broschürenbestellung Vorsorgevollmacht  Betreuungsstelle Nürnberg: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,Patientenverfügung - Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr als einen Gedanken wert- (Broschüre)  ]
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802936922/internetsevon-21 Bittler: Patiententestament und andere Vorsorgemöglichkeiten für Krankheit und Alter ], ISBN 3802936922
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802936922/internetsevon-21 Bittler: Patiententestament und andere Vorsorgemöglichkeiten für Krankheit und Alter ], ISBN 3802936922
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3811430645/internetsevon-21 Klie/Bauer: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten richtig beraten, 2. Auflage 2005 ][http://www.horstdeinert.de/rezensionen.htm#bauer-klie Buchrezension ], ISBN 3811430645
+
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3811430645/internetsevon-21 Klie/Bauer: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten richtig beraten, 2. Auflage 2005 ], ISBN 3811430645
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580321/internetsevon-21 Knieper: Patiententestament - ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580321
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580321/internetsevon-21 Knieper: Patiententestament - ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580321
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
* [http://www.fhverlag.de/show.php?action=show&record=65.0&thema=18&page=1&from=th&UID=FW8B86wIxH Knieper/Walther: Patiententestament - Patientenverfügung - damit mein Wille respektiert wird- Antworten auf Ihre Fragen (Broschüre) ]
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* [https://www.amazon.de/Patiententestament-Patientenverfügung-respektiert-Checkliste-Patientenausweis/dp/3936065039 Knieper/Walther: Patiententestament - Patientenverfügung - damit mein Wille respektiert wird- Antworten auf Ihre Fragen (Broschüre) ]
* [http://vlb.buchhandelshop.de/mhtm/vlb/vlb_voll.phtml?ID=8120x987631613x13901&LID=7817ba9bcfa237297f6ec1fa2f27cc56&caller=28913&act=suche&artnr=3-89191-767-8 Langenfeld: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament nach dem neuen Betreuungsrecht  ]
+
* [https://www.amazon.de/Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung-Patiententestament-neuen-Betreuungsrecht/dp/3891917678/ Langenfeld: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament nach dem neuen Betreuungsrecht  ]
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825862143/internetsevon-21 Meran u.a.: Möglichkeiten einer standardisierten Patientenverfügung ], ISBN 3825862143
+
* [https://www.amazon.de/Möglichkeiten-einer-standardisierten-Patientenverfügung-Bundesministeriums/dp/382586894X Meran u.a.: Möglichkeiten einer standardisierten Patientenverfügung ], ISBN 3825862143
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3896552015/internetsevon-21  Müller: Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis], ISBN 3896552015
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3896552015/internetsevon-21  Müller: Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis], ISBN 3896552015
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3093057639/internetsevon-21 Platz, Siegfried, Die Vorsorgevollmacht in der Bank- und Sparkassenpraxis, 2. Auflage, Stuttgart 2007], ISBN: 978-3-09-305763-2
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3093057639/internetsevon-21 Platz, Siegfried, Die Vorsorgevollmacht in der Bank- und Sparkassenpraxis, 2. Auflage, Stuttgart 2007], ISBN: 978-3-09-305763-2
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423056967/internetsevon-21 Putz/Steldinger: Patientenrechte am Ende des Lebens, 3. Aufl. 2007 ], ISBN 3423056967
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423056967/internetsevon-21 Putz/Steldinger: Patientenrechte am Ende des Lebens, 3. Aufl. 2007 ], ISBN 3423056967
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3824050161/internetsevon-21 Rudolf/Bittler: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung ], ISBN 3824050161
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3824050161/internetsevon-21 Rudolf/Bittler: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung ], ISBN 3824050161
* [http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/mm-100-124.htm#mm_111 Sass/Kielstein: Die medizinische Betreuungsverfügung in der Praxis ]
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* [https://web.archive.org/web/19990503012856/http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/mm-100-124.htm#mm_111 Sass/Kielstein: Die medizinische Betreuungsverfügung in der Praxis ]
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342807730X/internetsevon-21 Schöllhammer: Die Rechtsverbindlichkeit des Patiententestaments ], ISBN 342807730X
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342807730X/internetsevon-21 Schöllhammer: Die Rechtsverbindlichkeit des Patiententestaments ], ISBN 342807730X
* [http://vlb.buchhandelshop.de/mhtm/vlb/vlb_voll.phtml?ID=8120x992457725x11737&LID=9a37bf7b86d277810609609eab4d14e0&caller=28913&act=suche&artnr=3-87999-047-6 Stier/Wurm/Wurm: Patiententestament ]
+
* [https://www.amazon.de/Patiententestament-Verfügungen-medizinischer-juristischer-theologischer/dp/3879990484/ Stier/Wurm/Wurm: Patiententestament ]
* [http://www.vzbv.de/shop/produkt_detail.phtml?produkt_id=42&r_id=4 Verbraucherzentrale: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ]
+
* [https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/altersvorsorge-rente/patientenverf%C3%BCgung-12326 Verbraucherzentrale: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ]
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769402715/internetsevon-21 Walter: Die Vorsorgevollmacht ], ISBN 3769402715
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769402715/internetsevon-21 Walter: Die Vorsorgevollmacht ], ISBN 3769402715
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3540419004/internetsevon-21 Wienke/Lippert: Der Wille des Menschen zwischen Leben und Sterben ], ISBN 3540419004
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3540419004/internetsevon-21 Wienke/Lippert: Der Wille des Menschen zwischen Leben und Sterben ], ISBN 3540419004
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===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===
 
[[Bild:Zeitschrift.jpg|right]]
 
[[Bild:Zeitschrift.jpg|right]]
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Vorsorgevollmacht/Ahrens_Vorsorgevollmacht_5_05.pdf Arens: Autonomie in Fesseln – Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis an den Schranken des Rechtsberatungsgesetzes; BtPrax 2005, 163 (PDF)]
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*Arens: Autonomie in Fesseln – Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis an den Schranken des Rechtsberatungsgesetzes; BtPrax 2005, 163
 
*Bauer/Klie: Information und Beratung zur Vorsorgeverfügung; BtMan 2006, 78
 
*Bauer/Klie: Information und Beratung zur Vorsorgeverfügung; BtMan 2006, 78
 
*Bienwald: Der materiall-rechtlich Bevollmächtigte als Verfahrensbevollmächtigter seines Auftraggebers im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers gem. § 1896 Abs. 3 BGB; Rpfleger 2009, 290
 
*Bienwald: Der materiall-rechtlich Bevollmächtigte als Verfahrensbevollmächtigter seines Auftraggebers im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers gem. § 1896 Abs. 3 BGB; Rpfleger 2009, 290
 
*Bienwald: Zum Widerruf von Vollmachten; BtPrax 2015, 230
 
*Bienwald: Zum Widerruf von Vollmachten; BtPrax 2015, 230
*[http://skm-bistum-trier.cms.rdts.de/upload/dokumente/10094.pdf Bund: Die Notarkosten bei Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung; JurBüro 4/2004 (Aufsatz; PDF]
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*Böhm: Die Suspendierung von Vorsorgevollmachten nach dem neuen § 1820 Abs. 4 BGB; FamRZ 2022, 1253
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*Bund: Die Notarkosten bei Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung; JurBüro 4/2004
 
*[[Unterschriftsbeglaubigung|Deinert: Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde; BtMan 1/2005]]
 
*[[Unterschriftsbeglaubigung|Deinert: Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde; BtMan 1/2005]]
*[http://www.dnoti.de/Archive/DNotI_Report/2013/rep182013.pdf#page=148 Deutsches Notarinstitut: Gutachten zur Postaushändigung an Generalbevollmächtigte; Gutachten 18/2013, Seite 148; PDF)]
+
*Deinert: Stärkung der Vorsorgevollmacht - aber wie? BtPrax 2017, 59
 
*Diehn: Das Ausdrücklichkeitsgebot des neuen § 1904 Abs. 5 Satz 2 BGB; FamRZ 2009, 1958
 
*Diehn: Das Ausdrücklichkeitsgebot des neuen § 1904 Abs. 5 Satz 2 BGB; FamRZ 2009, 1958
 
*Dodegge: Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung der Geschäftsfähigkeit eines Vollmachtgebers bei Errichtung oder Widerruf der Vollmacht, FamRZ 2010, 1788
 
*Dodegge: Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung der Geschäftsfähigkeit eines Vollmachtgebers bei Errichtung oder Widerruf der Vollmacht, FamRZ 2010, 1788
 +
*ders.: Zu praktischen Problemen mit Vorsorgevollmachten; ZEFQ2008, 156
 
*Görk: Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer - ein zentraler Baustein bei der Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts; FPR 2007, 82
 
*Görk: Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer - ein zentraler Baustein bei der Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts; FPR 2007, 82
 +
*Grunewald: „Die Verwendung post- und transmortaler Vollmachten zum Nachteil des Erben.“ In: ZEV 2014, 579
 
*Heyder: Kooperation von sozialpädagogisch ausgebildeten Betreuern mit Rechtsanwälten auf Grundlage einer Vorsorgevollmacht; BtMan 2007, 8
 
*Heyder: Kooperation von sozialpädagogisch ausgebildeten Betreuern mit Rechtsanwälten auf Grundlage einer Vorsorgevollmacht; BtMan 2007, 8
 
*Hoffmann, P.M. / B. Schumacher (2002): Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: Handhabung in der Praxis, BtPrax 2000, 191
 
*Hoffmann, P.M. / B. Schumacher (2002): Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: Handhabung in der Praxis, BtPrax 2000, 191
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*Locher: Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Wirksamkeit und Akzeptanz der Vorsorgevollmacht, FamRB 2016, 197
 
*Locher: Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Wirksamkeit und Akzeptanz der Vorsorgevollmacht, FamRB 2016, 197
 
*Nedden-Boeger: Der Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Kontrollbetreuer; FamRZ 2014, 1589
 
*Nedden-Boeger: Der Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Kontrollbetreuer; FamRZ 2014, 1589
 +
*Oertel: Zur Hemmung der Verjährung im Fall des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht; ZErb 2020, 1
 +
*ders.: Die Vorsorgevollmacht in der betreuungsgerichtl. Praxis, BTpRax 2019, 87
 
*Renner: Die von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht; BtPrax 2006, 174
 
*Renner: Die von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht; BtPrax 2006, 174
 +
*Rösler: Formbedürftigkeit der Vollmacht, NJW 1999, 1150
 
*Röthel/Heßeler: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im englischen Erwachsenenschutzrecht: Mental Capacity Act 2005; FamRZ 2006, 529
 
*Röthel/Heßeler: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im englischen Erwachsenenschutzrecht: Mental Capacity Act 2005; FamRZ 2006, 529
 
*Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
 
*Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
 
*Spanl: Zur Formbedürftigkeit einer Vorsorgevollmacht; RPfleger 9/2006
 
*Spanl: Zur Formbedürftigkeit einer Vorsorgevollmacht; RPfleger 9/2006
*[http://rws.huethig-jehle-rehm.de/data/resources/201a1ab2e61.pdf#page=5 Student: Was nützen vorsorgliche Verfügungen für das Lebensende?; BtMan 2006, 69 (PDF)]
+
*Student: Was nützen vorsorgliche Verfügungen für das Lebensende?; BtMan 2006, 69
 
*Tersteegen: Bankgeschäfte mittels Vorsorgevollmacht - Verpflichtung der Banken zur Anerkennung von Vorsorgevollmachten?, NJW 2007,  1717
 
*Tersteegen: Bankgeschäfte mittels Vorsorgevollmacht - Verpflichtung der Banken zur Anerkennung von Vorsorgevollmachten?, NJW 2007,  1717
*[http://rws.huethig-jehle-rehm.de/data/resources/201a1ab2e61.pdf#page=17 Winkler: Grenzen der Vorsorgevollmacht; BtMan 2006, 81 (PDF)]
+
*Walther: Widerruf einer (Vorsorge)Vollmacht durch den Betreuer; BtPrax 2019, 92
 +
*Werner: Trans- und postmortale Vollmachten als Instrument der Vermögensnachfolge, ZErb 2019, 137
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*Winkler: Grenzen der Vorsorgevollmacht; BtMan 2006, 81
 
*Wüstenberg: Die Patientenverfügung und andere Vorsorgeregelungen in der anwaltlichen Beratung; JA 2006,64
 
*Wüstenberg: Die Patientenverfügung und andere Vorsorgeregelungen in der anwaltlichen Beratung; JA 2006,64
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Vorsorgevollmacht/Wurzel_Vorsorgevollmacht_06_02.pdf Wurzel: Erfahrungen bei der Beratung zur Vorsorgevollmacht bei älteren Menschen – ein Praxisbericht, BtPrax 2002, 230 (PDF)]
+
*Wurzel: Erfahrungen bei der Beratung zur Vorsorgevollmacht bei älteren Menschen – ein Praxisbericht, BtPrax 2002, 230
*[http://www.betreuungsrecht-forschung.de/pdf/Vorsorgevollmachten_in_Krankenhaeusern.pdf Zander: Vorsorgevollmachten in Krankenhäusern (PDF)]
   
*Zimmermann: Die Vorsorgevollmacht in der Zwangsvollstreckung; DGVZ 2010, 221
 
*Zimmermann: Die Vorsorgevollmacht in der Zwangsvollstreckung; DGVZ 2010, 221
*[http://www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/Fachbeitraege_PDF/Vorsorgevollmacht/Zimmermann_Vorsorgevollmacht_05_01.pdf ders.: Vorsorgevollmacht und Rechtsberatungsgesetz, BtPrax 2001, 202 (PDF)]
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*ders.: Vorsorgevollmacht und Rechtsberatungsgesetz, BtPrax 2001, 202
 
*[http://www.seniorenwissenschaften.de/wp-content/uploads/2011/01/Gutachten%20Kester-Haeusler-Stiftung%20_2_.pdf ders.: Gutachten zum Honoraranspruch des Vorsorgebevollmächtigten (PDF; 2010)]
 
*[http://www.seniorenwissenschaften.de/wp-content/uploads/2011/01/Gutachten%20Kester-Haeusler-Stiftung%20_2_.pdf ders.: Gutachten zum Honoraranspruch des Vorsorgebevollmächtigten (PDF; 2010)]
 
*ders.: Die vergütung des Vorsorgebevollmächtigten, FamRZ 2013, 1535
 
*ders.: Die vergütung des Vorsorgebevollmächtigten, FamRZ 2013, 1535
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*[http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142/VorsorgefuerUnfall,KrankheitundAlter.pdf Vorsorgebroschüre Bayern]
 
*[http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142/VorsorgefuerUnfall,KrankheitundAlter.pdf Vorsorgebroschüre Bayern]
 
*[http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/103156/ich-sorge-vor.html Hamburger Vorsorgebroschüre]
 
*[http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/103156/ich-sorge-vor.html Hamburger Vorsorgebroschüre]
*[http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/sozialamt/betreuungsstelle/leitfaden_fuer_bevollmaechtigte/Leitfaden_f%C3%BCr_Bevollm%C3%A4chtigte.pdf Münchener Broschüre für Bevollmächtigte (PDF)]
+
*[https://www.muenchen.info/soz/pub/pdf/296_leitfaden_fuer_bevollmaechtigte.pdf Münchener Broschüre für Bevollmächtigte (PDF)]
    
===wissenschaftliche Untersuchungen===
 
===wissenschaftliche Untersuchungen===
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===Formulare zu Vorsorgevollmachten===
 
===Formulare zu Vorsorgevollmachten===
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
*[http://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/_node.html Formularsammlung des Bundesjustizministeriums zu Vorsorgevollmachten (z.T. mehrsprachig); bitte "Betreuungsrecht" aufklappen]
+
*[https://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?nn=6428404 Formularsammlung des Bundesjustizministeriums zu Vorsorgevollmachten (z.T. mehrsprachig); bitte "Betreuungsrecht" aufklappen]
 
*[http://www.vorsorgeregister.de/Notar-Rechtsanwalt-Service/Papierverfahren/Meldeformulare.php Weitere Formulare zum Vorsorgeregister]
 
*[http://www.vorsorgeregister.de/Notar-Rechtsanwalt-Service/Papierverfahren/Meldeformulare.php Weitere Formulare zum Vorsorgeregister]
 +
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ Vorsorgevollmacht kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital)
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/02._Vollmacht_in_Gesundheitsangelegenheiten.pdf Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/02._Vollmacht_in_Gesundheitsangelegenheiten.pdf Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Vorsorgevollmachten (Übersicht Ruhr-Uni Bochum)]
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Vorsorgevollmachten (Übersicht Ruhr-Uni Bochum)]
 
*[http://www.arv-hessen.de/DL/Bausteine%20f%FCr%20Vollmachten.pdf#search=%22Grabpflegevertrag%22 Bausteine für Vollmachten und Betreuungsverfügungen (ARV)]
 
*[http://www.arv-hessen.de/DL/Bausteine%20f%FCr%20Vollmachten.pdf#search=%22Grabpflegevertrag%22 Bausteine für Vollmachten und Betreuungsverfügungen (ARV)]
*[http://www.organspende-kampagne.de/extra/bestellservice/Organspendeausweis/ Organspendeausweis]
+
*[https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.html Organspendeausweis]
    
===Formulare zu Patientenverfügungen===
 
===Formulare zu Patientenverfügungen===
   −
*[http://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/_node.html Formularsammlung des Bundesjustizministeriums zu Patientenverfügungen; bitte "Betreuungsrecht" aufklappen]
+
*[https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html Formularsammlung des Bundesjustizministeriums zu Patientenverfügungen]
 +
*[https://www.patientenverfuegung.digital/ Patientenverfügung kostenlos online erstellen] (Patientenverfügung.digital)
 
*[http://www.standard-patientenverfuegung.de/uebersicht.htm Patientenverfügungen des Humanistischen Verbands Deutschlands (Übersicht)]
 
*[http://www.standard-patientenverfuegung.de/uebersicht.htm Patientenverfügungen des Humanistischen Verbands Deutschlands (Übersicht)]
 
*[http://www.standard-patientenverfuegung.de/Patientenanwaltschaft.pdf Standard-Patientenverfügung des Humanistischen Verbands Deutschlands (PDF)]
 
*[http://www.standard-patientenverfuegung.de/Patientenanwaltschaft.pdf Standard-Patientenverfügung des Humanistischen Verbands Deutschlands (PDF)]
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/01._Patientenverfu=egung_und_Gesundheitsvollmacht.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/01._Patientenverfu=egung_und_Gesundheitsvollmacht.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/03._Leben_und_Sterben_in_Gottes_Hand.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht, christlich geprägt (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/03._Leben_und_Sterben_in_Gottes_Hand.pdf Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht, christlich geprägt (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
*[http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.60.1769 Patientenverfügung (Vorschlag der Bundesärztekammer)]
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*[https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/ Patientenverfügung (Vorschlag der Bundesärztekammer)]
 
*[http://www.ekd.de/patientenvorsorge/ Christliche Patientenverfügung (Ev./Kath. Kirche)]
 
*[http://www.ekd.de/patientenvorsorge/ Christliche Patientenverfügung (Ev./Kath. Kirche)]
*[http://www.janolaw.de/familienrecht/patientenverfuegung.jsp?pid=1006 Patientenverfügung online erstellen (Janolaw)]
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*[https://www.janolaw.de/familienrecht/vorsorge/vorsorgeassistent/patientenverfuegung.html Patientenverfügung online erstellen (Janolaw)]
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Patientenverfügungen (Übersicht Ruhr-Uni Bochum)]
 
*[http://www.medizinethik.de/verfuegungen.htm Patientenverfügungen (Übersicht Ruhr-Uni Bochum)]
    
===Sonstiges===
 
===Sonstiges===
*[http://www.hamburg.de/contentblob/128458/6c68472b98fa71f20635c819238db366/data/ratgeber-bevollmaechtigte.pdf;jsessionid=89C30E04B0B0DF7C7C3521D020CCE833.liveWorker2 Hamburger Ratgeber für Bevollmächtigte (PDF)]]
+
*[https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/vollmachtsmissbrauch/ Infos des LKA Berlin zum Vollmachtsmissbrauch]
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*[https://www.patientenverfuegung.digital/ratgeber/vorsorgevollmacht Ratgeber zur Vorsorgevollmacht] von [https://www.patientenverfuegung.digital Patientenverfügung.digital]
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*[https://www.hamburg.de/contentblob/128458/52549e1855fcb3803069a1a8c9ffad0d/data/ratgeber-bevollmaechtigte.pdf Hamburger Ratgeber für Bevollmächtigte (PDF)]]
 
* [http://www.baek.de/downloads/Sterbebegleitung_17022011.pdf Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung vom Februar 2011 (PDF)]
 
* [http://www.baek.de/downloads/Sterbebegleitung_17022011.pdf Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung vom Februar 2011 (PDF)]
* [http://www.baek.de/downloads/Patientenverfuegung_und_Vollmacht_Empfehlungen_BAeK-ZEKO_DAe1.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand April 2010 (PDF)]
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* [https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand November 2018 (PDF)]
 
*[http://kath-betreuungsvereine.de/wp-content/uploads/2011/12/orientierungshilfe-2009-1.pdf Beratung zur Vorsorgevollmacht (Arbeitshilfe, SKF)]
 
*[http://kath-betreuungsvereine.de/wp-content/uploads/2011/12/orientierungshilfe-2009-1.pdf Beratung zur Vorsorgevollmacht (Arbeitshilfe, SKF)]
*[http://www.volksbund.de/service/erbschaft/pressemeldungen-zum-erbrecht-und-zur-vorsorge/vorsicht-vollmacht-wie-weit-geht-der-rechenschaftsanspruch-des-erben.html Hinweise zur Rechenschaftspflicht nach Ende der Vollmachtstätigkeit]
         
[[Kategorie:Betreuungsalternativen]]
 
[[Kategorie:Betreuungsalternativen]]

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