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Psychisch-Kranken-Gesetz
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Version vom 20. Juni 2020, 18:16 Uhr
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# Aufgrund der Mitteilung eines Dritten kann das Gericht dem Betreuer ohne dessen Willen keine Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 BGB erteilen.
# Aufgrund der Mitteilung eines Dritten kann das Gericht dem Betreuer ohne dessen Willen keine Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 BGB erteilen.
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'''AG Fulda, Beschluss vom 05.05.2019, 85 XIV 159/19 L'''
'''AG Fulda, Beschluss vom 05.05.2019, 85 XIV 159/19 L'''
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 20 PsychKHG (
HE
) sind gegenüber ärztlichen Zwangsmaßnahmen nach § 1906a BGB subsidiär.
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 20 PsychKHG (
Hessen
) sind gegenüber ärztlichen Zwangsmaßnahmen nach § 1906a BGB subsidiär.
'''AG Fulda, Beschluss vom 18.06.2019, 87 XIV 280/19 L'''
'''AG Fulda, Beschluss vom 18.06.2019, 87 XIV 280/19 L'''
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Oberflächenadministratoren
,
Administratoren
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