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Die für den Betreuten jeweils zuständige [[wikipedia:de:Berufsgenossenschaft|Berufsgenossenschaft]] (oder Eigenunfallversicherung der öffentlichen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem [[wikipedia:de:Arbeitsunfall|Arbeits-/Wegeunfall]] oder einer [[wikipedia:de:Berufskrankheit|Berufskrankheit]] liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
 
Die für den Betreuten jeweils zuständige [[wikipedia:de:Berufsgenossenschaft|Berufsgenossenschaft]] (oder Eigenunfallversicherung der öffentlichen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem [[wikipedia:de:Arbeitsunfall|Arbeits-/Wegeunfall]] oder einer [[wikipedia:de:Berufskrankheit|Berufskrankheit]] liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
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Für [[wikipedia:de:Kriegsopferversorgung#Anspruch_auf_und_Umfang_der_Leistungen|Kriegsopfer und deren Hinterbliebene]] und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung. Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte.
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Für [[wikipedia:de:Kriegsopferversorgung#Anspruch_auf_und_Umfang_der_Leistungen|Kriegsopfer und deren Hinterbliebene]] und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung on NRW die Landschaftsverbände Rheinland bzw. Westfalen-Lippe). Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte.
    
Neben den gesetzlichen Rentenansprüchen kommen weiterhin [[wikipedia:de:Betriebsrente|Betriebsrentenansprüche]] in Frage (insbesondere bei größeren Betrieben sowie im öffentlichen Dienst), die durch Tarifverträge geregelt sind. Private Rentenansprüche sind z.B. solche aus Riester- oder Rürup-Rentenverträgen.
 
Neben den gesetzlichen Rentenansprüchen kommen weiterhin [[wikipedia:de:Betriebsrente|Betriebsrentenansprüche]] in Frage (insbesondere bei größeren Betrieben sowie im öffentlichen Dienst), die durch Tarifverträge geregelt sind. Private Rentenansprüche sind z.B. solche aus Riester- oder Rürup-Rentenverträgen.

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