Die für den Betreuten jeweils zuständige [[wikipedia:de:Berufsgenossenschaft|Berufsgenossenschaft]] (oder Eigenunfallversicherung der öffentlichen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem [[wikipedia:de:Arbeitsunfall|Arbeits-/Wegeunfall]] oder einer [[wikipedia:de:Berufskrankheit|Berufskrankheit]] liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. | Die für den Betreuten jeweils zuständige [[wikipedia:de:Berufsgenossenschaft|Berufsgenossenschaft]] (oder Eigenunfallversicherung der öffentlichen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem [[wikipedia:de:Arbeitsunfall|Arbeits-/Wegeunfall]] oder einer [[wikipedia:de:Berufskrankheit|Berufskrankheit]] liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. |