Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
142 Bytes hinzugefügt ,  19:10, 18. Mär. 2012
Zeile 5: Zeile 5:  
Die für den Betreuten jeweils zuständige [[wikipedia:de:Berufsgenossenschaft|Berufsgenossenschaft]] (oder Eigenunfallversicherung der öffentlichen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem [[wikipedia:de:Arbeitsunfall|Arbeits-/Wegeunfall]] oder einer [[wikipedia:de:Berufskrankheit|Berufskrankheit]] liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
 
Die für den Betreuten jeweils zuständige [[wikipedia:de:Berufsgenossenschaft|Berufsgenossenschaft]] (oder Eigenunfallversicherung der öffentlichen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem [[wikipedia:de:Arbeitsunfall|Arbeits-/Wegeunfall]] oder einer [[wikipedia:de:Berufskrankheit|Berufskrankheit]] liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
   −
Für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung. Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte.
+
Für [[wikipedia:de:Kriegsopferversorgung#Anspruch_auf_und_Umfang_der_Leistungen|Kriegsopfer und deren Hinterbliebene]] und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung. Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte.
   −
Neben den gesetzlichen Rentenansprüchen kommen weiterhin Betriebsrentenansprüche in Frage (insbesondere bei größeren Betrieben sowie im öffentlichen Dienst), die durch Tarifverträge geregelt sind. Private Rentenansprüche sind z.B. solche aus Riester- oder Rürup-Rentenverträgen.
+
Neben den gesetzlichen Rentenansprüchen kommen weiterhin [[wikipedia:de:Betriebsrente|Betriebsrentenansprüche]] in Frage (insbesondere bei größeren Betrieben sowie im öffentlichen Dienst), die durch Tarifverträge geregelt sind. Private Rentenansprüche sind z.B. solche aus Riester- oder Rürup-Rentenverträgen.
    
==Betreuerhaftung bei unterlassenem Rentenantrag==
 
==Betreuerhaftung bei unterlassenem Rentenantrag==

Navigationsmenü