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==Widerruf der Registrierung==
 
==Widerruf der Registrierung==
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Der Registrierungswiderruf (§ 27 BtOG) ist möglich, wenn der Betreuer:
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Der [[wikipedia:de:Widerruf (Verwaltungsakt)|Registrierungswiderruf]] (§ 27 BtOG) ist möglich, wenn der Betreuer:
 
*die persönliche Eignung nicht mehr besitzt (siehe § 23 Abs. 2 BtOG, zB bei bestimmten Straftaten);
 
*die persönliche Eignung nicht mehr besitzt (siehe § 23 Abs. 2 BtOG, zB bei bestimmten Straftaten);
 
*den Haftpflichtversicherungsschutz nicht mehr hat;
 
*den Haftpflichtversicherungsschutz nicht mehr hat;

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