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Zudem hat der Antragsteller der Stammbehörde den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur seiner beruflichen Betreuertätigkeit mitzuteilen.
 
Zudem hat der Antragsteller der Stammbehörde den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur seiner beruflichen Betreuertätigkeit mitzuteilen.
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Einzelheiten des Sachkundenachweises und eines etwaigen Sachkundelehrgangs werden noch i. Einer Rechtsverordnung festgelegt. Hierzu werden gehören:
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Einzelheiten des Sachkundenachweises und eines etwaigen Sachkundelehrgangs werden noch im Rahmen einer Rechtsverordnung festgelegt. Hierzu werden gehören:
    
#Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge,
 
#Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge,

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