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Dem Registrierantrag beizufügen sind Nachweise über die persönliche und fachliche Eignung. Mit dem Antrag sind beizubringen:
 
Dem Registrierantrag beizufügen sind Nachweise über die persönliche und fachliche Eignung. Mit dem Antrag sind beizubringen:
# ein [[wikipedia:de:Führungszeugnis|Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 BZRG, das nicht älter als drei Monate sein soll,
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# ein [[wikipedia:de:Führungszeugnis|Führungszeugnis]] nach § 30 Absatz 5 BZRG, das nicht älter als drei Monate sein soll,
 
# eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, die nicht älter als drei Monate sein soll,
 
# eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, die nicht älter als drei Monate sein soll,
 
# eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist,
 
# eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist,
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#Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge,
 
#Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge,
 
# Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
 
# Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
# Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von
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# Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen
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[[Kategorie:Berufsbetreuer]]

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