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| Dem Registrierantrag beizufügen sind Nachweise über die persönliche und fachliche Eignung. Mit dem Antrag sind beizubringen: | | Dem Registrierantrag beizufügen sind Nachweise über die persönliche und fachliche Eignung. Mit dem Antrag sind beizubringen: |
− | # ein [[wikipedia:de:Führungszeugnis|Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 BZRG, das nicht älter als drei Monate sein soll, | + | # ein [[wikipedia:de:Führungszeugnis|Führungszeugnis]] nach § 30 Absatz 5 BZRG, das nicht älter als drei Monate sein soll, |
| # eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, die nicht älter als drei Monate sein soll, | | # eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, die nicht älter als drei Monate sein soll, |
| # eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, | | # eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, |
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| #Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge, | | #Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge, |
| # Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und | | # Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und |
− | # Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von | + | # Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen |
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| + | [[Kategorie:Berufsbetreuer]] |