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Nach erfolgter Registrierung hat der Betreuer folgende Daten in regelmäßigen Abständen der Stammbehörde zu melden (§ 25 BtOG):
 
Nach erfolgter Registrierung hat der Betreuer folgende Daten in regelmäßigen Abständen der Stammbehörde zu melden (§ 25 BtOG):
 
*2 mal jährlich: aktuelle Betreuungszahlen (mit Aktenzeichen der Gerichte) sowie Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit und den  Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes.
 
*2 mal jährlich: aktuelle Betreuungszahlen (mit Aktenzeichen der Gerichte) sowie Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit und den  Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes.
*1 mal jährlich: Bestätigung der Haftpflichtversicherung über deren Fortbestand (dieses wird voraussichtlich gestrichen und durch eine Kontrollmitteilung der Versicherung direkt ggü der Behörde ersetzt).
   
*alle 3 Jahre erneut Führungszeugnis und Schuldnerauskunft.
 
*alle 3 Jahre erneut Führungszeugnis und Schuldnerauskunft.
  

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