Querschnittsaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Unter dem Begriff der '''Querschnittsaufgaben''' werden allgemein die Tätigkeiten des [[Betreuungsverein]]es bzw. der [[Betreuungsbehörde]] verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen Vereins-/Behördenbetreuer und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung ([[Vormundschaftsgerichtshilfe]]) seitens der Betreuungsbehörde zu tun haben.
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'''Seite entspricht der Rechtslage ab 2023.'''
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==Allgemeines==
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Unter dem Begriff der '''Querschnittsaufgaben''' werden allgemein die Tätigkeiten des [[Betreuungsverein]]es bzw. der [[Betreuungsbehörde]] verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen [[Vereinsbetreuer]]/[[Behördenbetreuer]] und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung ([[Betreuungsgerichtshilfe]]) seitens der Betreuungsbehörde oder dem [[Registrierung|Registrierverfahren]] für [[Berufsbetreuer]] zu tun haben.
  
Beschrieben werden die Aufgaben für den Betreuungsverein in {{Zitat de §|1908f|bgb}} BGB und für die Betreuungsbehörde in den {{Zitat de §|4|btgb}}, {{Zitat de §|5|btgb}} und {{Zitat de §|6|btgb}}   [[BtBG]].
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Beschrieben werden die Aufgaben für den Betreuungsverein in {{Zitat de §|15|btog}} BtOG und für die Betreuungsbehörde in den {{Zitat de §|5|btog}} und {{Zitat de §|6|btog}} [[BtOG]].
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Betreuungsvereine erhalten dafür staatliche Zuschüsse nach {{Zitat de §|17|btog}} BtOG iVm mit landesrechtlichen Bestimmungen.
  
 
Es handelt sich im Einzelnen im folgende Aufgaben:
 
Es handelt sich im Einzelnen im folgende Aufgaben:
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*[[Ausbildung|Aus- und Fortbildung]] ehrenamtlicher Betreuer
 
*[[Ausbildung|Aus- und Fortbildung]] ehrenamtlicher Betreuer
 
*Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches für diese Personen
 
*Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches für diese Personen
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*Kooperationsvereinbarung ({{Zitat de §|22|btog}} BtOG)
  
 
==Betreuungsbehörde==
 
==Betreuungsbehörde==
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
[[Zuführung zur Unterbringung]]
 
[[Zuführung zur Unterbringung]]
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== Weblinks ==
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*[https://betreuungsvereine-in-aktion.de/wp-content/uploads/2022-04-29-Vereinbarung-Betreuungsverein-EA-BAGFW.pdf Mustervereinbarung Ehrenamtler - Betreuungsverein (PDF)]
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*[https://www.btwerk.de/downloads/qualitaetsleitfaden_der_ig_betreuungsvereine_b.pdf Qualitätsleitfaden Betreuungsvereine Berlin]
  
  
 
[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]
 
[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverein]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverein]]

Aktuelle Version vom 28. Februar 2024, 14:56 Uhr

Seite entspricht der Rechtslage ab 2023.

Allgemeines

Unter dem Begriff der Querschnittsaufgaben werden allgemein die Tätigkeiten des Betreuungsvereines bzw. der Betreuungsbehörde verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen Vereinsbetreuer/Behördenbetreuer und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung (Betreuungsgerichtshilfe) seitens der Betreuungsbehörde oder dem Registrierverfahren für Berufsbetreuer zu tun haben.

Beschrieben werden die Aufgaben für den Betreuungsverein in § 15 BtOG und für die Betreuungsbehörde in den § 5 und § 6 BtOG.

Betreuungsvereine erhalten dafür staatliche Zuschüsse nach § 17 BtOG iVm mit landesrechtlichen Bestimmungen.

Es handelt sich im Einzelnen im folgende Aufgaben:

Betreuungsverein

Betreuungsbehörde


Siehe auch

Zuführung zur Unterbringung

Weblinks