Querschnittsaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Begriff der '''Querschnittsaufgaben''' werden allgemein die Tätigkeiten des Betreuungsvereines bzw. der Betreuungsbehörde verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen Vereins-/Behördenbetreuer und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung ([[Vormundschaftsgerichtshilfe]])seitens der Betreuungsbehörde zu tun haben.
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'''Seite entspricht der Rechtslage ab 2023.'''
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==Allgemeines==
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Unter dem Begriff der '''Querschnittsaufgaben''' werden allgemein die Tätigkeiten des [[Betreuungsverein]]es bzw. der [[Betreuungsbehörde]] verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen [[Vereinsbetreuer]]/[[Behördenbetreuer]] und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung ([[Betreuungsgerichtshilfe]]) seitens der Betreuungsbehörde oder dem [[Registrierung|Registrierverfahren]] für [[Berufsbetreuer]] zu tun haben.
  
Beschrieben werden die Aufgaben für den Betreuungsverein in § 1908f BGB und für die Betreuungsbehörde in den §§ 4-6 BtBG.
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Beschrieben werden die Aufgaben für den Betreuungsverein in {{Zitat de §|15|btog}} BtOG und für die Betreuungsbehörde in den {{Zitat de §|5|btog}} und {{Zitat de §|6|btog}} [[BtOG]].
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Betreuungsvereine erhalten dafür staatliche Zuschüsse nach {{Zitat de §|17|btog}} BtOG iVm mit landesrechtlichen Bestimmungen.
  
 
Es handelt sich im Einzelnen im folgende Aufgaben:
 
Es handelt sich im Einzelnen im folgende Aufgaben:
  
 
==Betreuungsverein==
 
==Betreuungsverein==
*[[Beratung]] ehrenamtlicher Betreuer sowie Bevollmächtigter
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*[[Beratung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] sowie Bevollmächtigter
 
*Beratung von Personen, die eine [[Vorsorgevollmacht]] errichten wollen
 
*Beratung von Personen, die eine [[Vorsorgevollmacht]] errichten wollen
 
*[[Einverständniserklärung|Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer]]
 
*[[Einverständniserklärung|Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer]]
 
*[[Ausbildung|Aus- und Fortbildung]] ehrenamtlicher Betreuer
 
*[[Ausbildung|Aus- und Fortbildung]] ehrenamtlicher Betreuer
 
*Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches für diese Personen
 
*Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches für diese Personen
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*Kooperationsvereinbarung ({{Zitat de §|22|btog}} BtOG)
  
 
==Betreuungsbehörde==
 
==Betreuungsbehörde==
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*Suche nach geeigneten Betreuern (und deren [[Betreuervorschlag|Benennung]] ggü. dem Gericht}
 
*[[Beratung]] und Unterstützung von Betreuern (incl. [[Zuführung zur Unterbringung|Zuführung]] zur [[Unterbringung]])
 
*[[Beratung]] und Unterstützung von Betreuern (incl. [[Zuführung zur Unterbringung|Zuführung]] zur [[Unterbringung]])
*Beratung von Bevollmächtigten
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*Beratung von [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigten]]
 
*[[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde|Beglaubigung]] von Unterschriften und Handzeichen unter [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
 
*[[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde|Beglaubigung]] von Unterschriften und Handzeichen unter [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
 
*Förderung von Einzelpersonen und Vereinen im Bereich der Betreuung
 
*Förderung von Einzelpersonen und Vereinen im Bereich der Betreuung
 
*Sicherstellen von [[Ausbildung|Aus- und Fortbildungsangeboten]]
 
*Sicherstellen von [[Ausbildung|Aus- und Fortbildungsangeboten]]
 
*ggf. nach Landesrecht: Organisation einer [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]
 
*ggf. nach Landesrecht: Organisation einer [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]
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==Siehe auch==
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[[Zuführung zur Unterbringung]]
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== Weblinks ==
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*[https://betreuungsvereine-in-aktion.de/wp-content/uploads/2022-04-29-Vereinbarung-Betreuungsverein-EA-BAGFW.pdf Mustervereinbarung Ehrenamtler - Betreuungsverein (PDF)]
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*[https://www.btwerk.de/downloads/qualitaetsleitfaden_der_ig_betreuungsvereine_b.pdf Qualitätsleitfaden Betreuungsvereine Berlin]
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[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]
 
[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]
[[Kategorie:Betreuungsverein]]<div id="wikia-credits"><br /><br /><small>From [http://betreuungsrecht.wikia.com Betreuungsrecht-Lexikon], a [http://www.wikia.com Wikia] wiki.</small></div>
+
[[Kategorie:Betreuungsverein]]

Aktuelle Version vom 28. Februar 2024, 14:56 Uhr

Seite entspricht der Rechtslage ab 2023.

Allgemeines

Unter dem Begriff der Querschnittsaufgaben werden allgemein die Tätigkeiten des Betreuungsvereines bzw. der Betreuungsbehörde verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen Vereinsbetreuer/Behördenbetreuer und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung (Betreuungsgerichtshilfe) seitens der Betreuungsbehörde oder dem Registrierverfahren für Berufsbetreuer zu tun haben.

Beschrieben werden die Aufgaben für den Betreuungsverein in § 15 BtOG und für die Betreuungsbehörde in den § 5 und § 6 BtOG.

Betreuungsvereine erhalten dafür staatliche Zuschüsse nach § 17 BtOG iVm mit landesrechtlichen Bestimmungen.

Es handelt sich im Einzelnen im folgende Aufgaben:

Betreuungsverein

Betreuungsbehörde


Siehe auch

Zuführung zur Unterbringung

Weblinks