'''In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kann auch ein Bevollmächtigter eine Meldung vornehmen, der eine öffentlich (bzw. von der Betreuungsbehörde) beglaubigte Vollmacht hat:''' | '''In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kann auch ein Bevollmächtigter eine Meldung vornehmen, der eine öffentlich (bzw. von der Betreuungsbehörde) beglaubigte Vollmacht hat:''' |