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[https://www.youtube.com/channel/UCrLmPXtRU3PJXbrz6YPi1iA Hier finden Sie Youtube-Videos der Nürnberger Initiative GEBEN e.V.] zum Thema " Was ist Betreuung?"
 
[https://www.youtube.com/channel/UCrLmPXtRU3PJXbrz6YPi1iA Hier finden Sie Youtube-Videos der Nürnberger Initiative GEBEN e.V.] zum Thema " Was ist Betreuung?"
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Und hier die [[https://youtu.be/oXb0sI7qlLI SWR-Doku: Berufsbetreuer - wer hilft, wenn das Leben aus dem Ruder läuft]
    
==Der Berufsbetreuer?==
 
==Der Berufsbetreuer?==
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Rund 55 % aller Betreuungen werden [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlich]] geführt, meist von Familienangehörigen. Das restliche Drittel wird von [[Berufsbetreuer]]n geführt. Diese sind selbstständig tätig oder bei [[Betreuungsverein]]en angestellt und sollen sich um besonders schwierige Betreute kümmern, z.B. um solche mit akuten [[wikipedia:de:Psychische Krankheit|psychischen Krankheiten]] und Suchterkrankungen, also um Menschen, die es schwer haben sich zu integrieren  und mit denen Familienangehörige überfordert sind. Die meisten [[Berufsbetreuer]] haben eine sozialarbeiterische oder juristische [[Ausbildung]]; allerdings werden gesetzlich keine bestimmten Anforderungen gestellt; Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit vom [[Betreuungsgericht]] eine [[Betreuervergütung|Vergütung]], die seit der [[Betreuungsrechtsreform|Gesetzesreform]] am 1. Juli 2005 pauschal gewährt wird. Berufliche Betreuer sind auch bei [[Betreuungsverein]]en und [[Betreuungsbehörde|-behörden]] tätig, man nennt sie dann [[Vereinsbetreuer|Vereins-]] bzw. [[Behördenbetreuer]]. [[:Kategorie:Betreuungspersonen|...mehr...]]
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Rund 40 % aller Betreuungen werden [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlich]] geführt, meist von Familienangehörigen. Alle anderen werden von [[Berufsbetreuer]]n geführt. Diese sind selbstständig tätig oder bei [[Betreuungsverein]]en angestellt und sollen sich um besonders schwierige Betreute kümmern, z.B. um solche mit akuten [[wikipedia:de:Psychische Krankheit|psychischen Krankheiten]] und Suchterkrankungen, also um Menschen, die es schwer haben sich zu integrieren  und mit denen Familienangehörige überfordert sind. Die meisten [[Berufsbetreuer]] haben eine sozialarbeiterische oder juristische [[Ausbildung]]; allerdings werden gesetzlich keine bestimmten Anforderungen gestellt; Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit vom [[Betreuungsgericht]] eine [[Betreuervergütung|Vergütung]], die seit der [[Betreuungsrechtsreform|Gesetzesreform]] am 1. Juli 2005 pauschal gewährt wird. Berufliche Betreuer sind auch bei [[Betreuungsverein]]en und [[Betreuungsbehörde|-behörden]] tätig, man nennt sie dann [[Vereinsbetreuer|Vereins-]] bzw. [[Behördenbetreuer]]. [[:Kategorie:Betreuungspersonen|...mehr...]]
    
==Das Betreuungsgericht?==
 
==Das Betreuungsgericht?==
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==Der Betreuungsverein?==
 
==Der Betreuungsverein?==
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Rund 820 anerkannte [[Betreuungsverein]]e in der Bundesrepublik sollen systematisch [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] werben, diese [[Beratung|beraten]] und [[Ausbildung|fortbilden]], über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en informieren und ggf. [[Vereinsbetreuer|selbst Betreuungen übernehmen]]. Die Betreuungsvereine gehören meist den bekannten [[wikipedia:de:Wohlfahrtspflege|Wohlfahrtsverbänden]] an. Sie finanzieren sich durch Zuschüsse von [[Bundesländer|Ländern]] und Kommunen. Diese sind aufgrund von Sparmaßnahmen zusehends in Gefahr. In einigen Bundesländern wurden die Landesmittel gekürzt, in anderen  ganz gestrichen. Hierdurch wird die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer ernsthaft gefährdet.  
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Rund 820 anerkannte [[Betreuungsverein]]e in der Bundesrepublik sollen systematisch [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] werben, diese [[Beratung|beraten]] und [[Ausbildung|fortbilden]], über [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en informieren und ggf. [[Vereinsbetreuer|selbst Betreuungen übernehmen]]. Die Betreuungsvereine gehören meist den bekannten [[wikipedia:de:Wohlfahrtspflege|Wohlfahrtsverbänden]] an. Sie finanzieren sich durch Zuschüsse von [[Bundesländer|Ländern]] und Kommunen. Diese sind aufgrund von Sparmaßnahmen zusehends in Gefahr. In einigen Bundesländern wurden die Landesmittel gekürzt, in anderen  ganz gestrichen. Hierdurch wird die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer ernsthaft gefährdet. Ab 1.1.23 soll es besser mit der Finanzierung laufen. [[:Kategorie:Betreuungsverein|...mehr...]]
[[:Kategorie:Betreuungsverein|...mehr...]]
      
==Short information in english==
 
==Short information in english==
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The german custodianship law has been completely changed in 1992. Guardianship was renamed into custodianship (Betreuung). When a person of full age who, as a result of mental desease or physical, mental or psychical handicap is incapable of managing his own affairs, a guardian can be appointed (article 1896 german Civil Law). The adult guardian is responsible for personal and estate matters, medical treatment. But the ward has full capacity with all human rights like marrying, voting or making a will. Every custodian has to report annual to the guardianship court (Betreuungsgericht). You find here the [http://bundesrecht.juris.de/englisch_bgb/englisch_bgb.html#BGBengl_000G180 german law in english translation][http://www.lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/downloads/Soziales/Betreuungsbehoerde/englisch_rechtliche_betreuung.pdf See here for more].
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As of January 1st, 2023, the German Legislation of “Betreuung” has been changed and updated. Reasons for the Reform of the German Law is the extension of the self-determination of people with a legal “Betreuung”. As of right now the German Legislation of Betreuung states that adults who are not able to take care of their legal affairs, due to a disease or disability or appointed a legal “Betreuung”, which is ordered and supervised by the specialized court (Betreuungsgericht), who will oversee the persons affairs.  
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The field of activity of a “Betreuer” consist of one or multiple purviews. They will be ordered individually by the court and must only be mandated if it is deemed necessary. The court has an obligation to examine the principles of necessity for every accounted “Betreuung”.  It is important to state, that the appointment of a “Betreuer” does not mean that the persons legal capacity is diminished.
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At the end of 2015, “Betreuer” were ordered for around 1.3 million people, predominantly elderly people in Germany. Certain conditions must be met for a “Betreuer” to be appointed. The “Betreuer” must represent the will and support the decisions of the person with a legal “Betreuung” in a wide range of bodies and institutions, for example courts, authorities, long-term care, and insurance companies. The Reform aims to extend and strengthen a person’s self-determination. It is intended that the desires and the will of the assisted person are supported in everyday affairs, such as having an overview of their financial spendings and investments and moreover consult as well as guide the concerned adult regarding their financial goals, as well as legal affairs. The reformed Law states that a “Betreuer” shall be appointed at the request of the adult. If the adult cannot take care of his or her affairs merely because of a physical illness or disability, a “Betreuer” may only be appointed at the adult's request, unless the adult is unable to express his or her will. Another renewal states that the concerned adult wishes regarding the selection of the appointed “Betreuer” will be considered more thoroughly.
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Due to no proper translation for the word “Betreuer” into the English language, the following article will use the German word. It means more than guardianship, as the role demands more supervision and less decision-making for the people with a legally appointed “Betreuung”. The primary function of a “Betreuer” is the role of a supporter as the concerned adult is still presumed to have legal and mental capacity.
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For further information
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[https://www.americanbar.org/groups/senior_lawyers/publications/voice_of_experience/2021/voice-of-experience-october-2021/reform-aspects-of-betreuung/ - Brosey, D (2021): Aspects of the Reform of the German Legislation of Betreuung.]
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==Videos und Podcasts==
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*[https://www.youtube.com/watch?v=hlZw7lGJIXM&t=0s Youtube-Video zur rechtlichen Betreuung]
    
==Siehe auch unter==
 
==Siehe auch unter==
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==Zu diesem Lexikon==
 
==Zu diesem Lexikon==
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===Allgemeines===
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Das Online-Lexikon Betreuungsrecht ist ein Wiki. Es benutzt die gleiche Softwarebasis wie die [[wikipedia:de:Hauptseite|freie Enzyklopedie Wikipedia]] und funktioniert auch genau so, d.h., jede Leserin und jeder Leser kann Artikel verändern, ergänzen oder komplette Artikel selbst schreiben. Mit diesem Angebot ist die Hoffnung verbunden, dass sich viele am Betreuungsrecht Interessierte und dort Kundige finden, die diesem Lexikon dazu verhelfen, als vollständiges Kompendium allen im Bereich der rechtlichen Betreuung Tätigen und sonst davon Betroffenen eine gute Praxishilfe zu werden.
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Das Online-Lexikon Betreuungsrecht ist jetzt ein Wiki. Es benutzt die gleiche Softwarebasis wie die [[wikipedia:de:Hauptseite|freie Enzyklopedie Wikipedia]] und funktioniert auch genau so, d.h., jede Leserin und jeder Leser kann Artikel verändern, ergänzen oder komplette Artikel selbst schreiben. ([[Betreuungsrecht-Lexikon:Hilfe|siehe Links unter Hilfe]]). Mit diesem Angebot ist die Hoffnung verbunden, dass sich viele am Betreuungsrecht Interessierte und dort Kundige finden, die diesem Lexikon dazu verhelfen, als vollständiges Kompendium allen im Bereich der rechtlichen Betreuung Tätigen und sonst davon Betroffenen eine gute Praxishilfe zu werden.
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===Wie finde ich etwas===
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Sie können in der linken Infoleiste zum einen die [[Spezial:Allpages|Artikel nach Namen (von A–Z)]] oder nach [[:Kategorie:Inhaltliches|Kategorien (nach Themen)]] suchen, außerdem steht darunter eine [[Spezial:Search|Volltextsuche]] zur Verfügung.
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Die bisherigen Inhalte des früheren Lexikons sind nun hier zu finden. Sie können in der linken Infoleiste zum einen die [[Spezial:Allpages|Artikel nach Namen (von A–Z)]] oder nach [[:Kategorie:Inhaltliches|Kategorien (nach Themen)]] suchen, außerdem steht darunter eine [[Spezial:Search|Volltextsuche]] zur Verfügung.
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===Links auf dieses Lexikon===
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Zur Verlinkung auf dieses Lexikon: Andere Internetangebote dürfen gerne hierhin verlinken. Bitte in den Links aber nur die Adressen angeben, die Sie jeweils oben im Adressfenster finden. Sofern auf die Startseite verwiesen wird, reicht ein Link auf https://www.lexikon-betreuungsrecht.de. Bitte KEINE bisherigen Seiten wie "index.htm" oder ähnliches angeben. [[Betreuungsrecht-Lexikon:Hilfe|...mehr...]]
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Zur Verlinkung auf dieses Lexikon: Andere Internetangebote dürfen gerne hierhin verlinken. Bitte in den Links aber nur die Adressen angeben, die Sie jeweils oben im Adressfenster finden. Sofern auf die Startseite verwiesen wird, reicht ein Link auf http://www.betreuerlexikon.de. Bitte KEINE bisherigen Seiten wie "index.htm" oder ähnliches angeben. [[Betreuungsrecht-Lexikon:Hilfe|...mehr...]]
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===Links in Beschlüssen===
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'''Zu den Links auf Paragraphen''': wenn Gesetzesparagraphen in Beschlüssen genannt sind, sind diese automatisch auf den Volltext verlinkt (ebenso wie die Aktenzeichen von Gerichtsentscheidungen). Da die meisten Urteile und Beschlüsse aus der Zeit vor der großen Betreuungsreform 2023 stammen, werden in ihnen die damals geltenden Paragraphen genannt, allerdings führen die Verlinkungen dann oft auf andere Inhalte, die sich nun in den alten Nummern wiederfinden. Das lässt sich technisch leider nicht lösen.
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Hinweis für Autoren: bislang reichte es zur Schreibberechtigung in diesem Lexikon aus, wenn man sich als Benutzer angemeldet hatte. Leider ist dieses Lexikon kürzlich einer Hackerattacke zum Opfer gefallen. Die Vandalismen wurden inzwischen beseitigt. Zum Schutz vor weiterem Vandalismus ist es jetzt zusätzlich nötig, eine Schreibberechtigung zu erhalten. Diese erteile ich jederzeit gerne. Bitte senden Sie mir eine entsprechende Email oder ein Fax. Ihr Horst Deinert.
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===Autorenhinweise===
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Hinweis für Autoren: um hier schreiben zu können, ist es (anders als in der Wikipedia selbst), nötig, sich als Benutzer/in anzumelden. Das soll Vandalismus (der hier auch schon passiert ist), vorbeugen. Das benötigte Registrierungspasswort senden Ihnen gerne per E-Mail zu.
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Email an den Lexikonbetreiber: [mailto:horst.deinert@gmx.de?subject=Onlinelexikon horst.deinert@gmx.de]
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Email an den Lexikonbetreiber: [mailto:bgt-ev@bgt-ev.de?subject=Onlinelexikon_bitte_um_Schreibrechte bgt-ev@bgt-ev.de]
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Faxnachricht an den Lexikonbetreiber: 03212-1294653
   
[[Kategorie:Inhaltliches]]
 
[[Kategorie:Inhaltliches]]
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==Online-Recherche Betreuungsrecht==
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Für die vertiefte Fachinformation zum Betreuungsrecht (mit allen Volltexten) wird auf das kostenpflichtige Datenbankangebot "bt-recht" verwiesen.
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*[http://www.bt-portal.de/produkte/btrecht/ Bt-Recht - das Informationsportal des Reguvis-Verlages zum Betreuungsrecht - mit umfassender Rechtsprechung sowie den Volltexten aus der BtPrax]
 

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